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Steuererklärung 2014 online erstellen

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Mit unserem Steuer-Tool speziell für Studenten & Absolventen kannst Du in kurzer Zeit und ohne viel Aufwand selbständig Deine Steuererklärung erstellen. Du musst Dich nicht durch komplizierte Steuerformulare kämpfen, sondern durchläufst einfach ein Interview mit einfachen Fragen zu Deiner Lebens- und Studiensituation. Viele Informationen und Tipps im Tool stellen sicher, dass Du keine Angaben vergisst und eine maximale Rückerstattung Deiner Studienkosten erhältst.

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Gut zu wissen für die Steuererklärung 2014

  • Für Steuerpflichtige war die Abgabefrist für die Steuererklärung 2014 der 31. Mai 2015.
  • Die Abgabefrist für Steuerfreiwillige war der 31. Dezember 2018.
  • Um einen Verlustvortrag zu machen, können Studenten ihre Steuererklärung aber bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben, d.h. bis zum 31.12.2021
  • Der Steuerfreibetrag für 2014 beträgt 8.354 EUR. Bis zu diesem Einkommen musst Du keine Einkommenssteuer zahlen.
  • Eine Steuererklärung für 2014 lohnt sich auch, um die Kosten für das Studium abzusetzen und Steuern zu sparen.
  • Wer noch keine Steuern zahlt, kann in der Steuererklärung 2014 einen Verlustvortrag für Studienkosten machen - ausgenommen ist eine Erstausbildung wie zum Beispiel ein Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung
  • Durch einen Verlustvortrag erhältst Du eine Art „Steuergutschrift“ für den Berufseinstieg. Nur für ein Erststudium – zum Beispiel ein Bachelor-Studium – ohne vorherige Berufsausbildung ist ein Verlustvortrag nicht möglich.
  • Mit der Steuererklärung für 2014 kann die erhöhte Umzugskostenpauschale von 715 EUR (gilt ab dem 1. März 2014; vorher 695 EUR) beantragt werden.

Wer muss eine Steuererklärung für 2014 abgeben?

Falls eine dieser Situationen zutrifft, musst Du eine Steuererklärung abgeben:

  • Wenn Du in 2014 mehrere Arbeitgeber hattest, musst Du eine Steuererklärung abgeben.
  • Falls Du neben deinem Hauptjob eine Nebentätigkeit hattest, mit der Du mehr als 410 Euro im Jahr verdient hast, musst Du eine Steuererklärung einreichen.
  • Falls Du selbständig warst, musst Du eine Steuererklärung abgeben.
  • Falls Du Arbeitslosengeld I oder Elterngeld bekommen hast, musst Du eine Steuererklärung einreichen.
  • Auch falls Du Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung hattest, die höher als 410 Euro sind, bist Du zu einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert.

Manchmal bist Du nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet. Trotzdem hast Du große Vorteile, wenn Du eine Steuererklärung abgibst:

  • Wenn Du Steuern gezahlt hast und Du Dir diese zurückholen möchtest
  • Wenn Du für Studienkosten in Deiner Zweitausbildung einen Verlustvortrag machen willst, solltest Du eine freiwillige Steuererklärung abgeben.
  • Falls Du bereits einen Verlustvortrag aus den Vorjahren hast, solltest Du erneut eine Steuererklärung abgeben, weil ansonsten Dein bisheriger Verlustvortrag verfällt.
  • Die Steuererklärung ist ebenso von Vorteil, wenn Du andere Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen willst (bspw. für einen Umzug).
  • Um Pauschalen zu beanspruchen, ist eine Steuererklärung für 2014 natürlich auch geeignet. Hier gibt’s Infos zu Pauschalen für Studenten.

Wie erhalte ich die Steuerformulare für 2014?

Eine Vielzahl von Formularen und Anlagen ermöglichen die klassische Steuererklärung in Papierform. Für Steuerlaien ist das Ausfüllen dieser Formbögen aber nicht selten sehr schwierig und zeitraubend. Über das Bundesministerium der Finanzen kannst Du Dir alle Steuerformulare für 2014 herunterladen.

Eine empfehlenswerte Methode, um die Steuerangelegenheiten schnell zu erledigen, bietet die Online-Steuererklärung. Wenn Du Deine Steuererklärung 2014 bequem online machen willst, findest Du im Netz eine speziell für Studenten entwickelte Steuer-Software: StudentenSteuererklaerung.de.

Sari F. (Uni Hannover)
Mit dem Steuer-Tool konnte ich meine Steuererklärung 2014 schnell und einfach selbst erstellen. Da ich noch keine Steuern zahle, hat mir das Finanzamt einen hohen Verlustvortrag bescheinigt. Vor allem durch die Pauschale für Verpflegung von 24 Euro pro Tag für mein Praktikum in den Semesterferien konnte ich viel Geld herausholen. Sari F. (Uni Hannover)