Studenten können viele Kosten für ihre Wohnung am Studienort steuerlich geltend machen.
Das Wohnen wird gerade in beliebten Studentenstädten immer teurer. Rund 3.600 Euro müssen Studierende im Durchschnitt pro Jahr an Mietkosten stemmen. Auch die Ausgaben für Nebenkosten wie Strom, Heizung oder Wasser (die "zweite Miete") klettern vielerorts nach oben. Einige Wohnkosten können Studenten aber zum Glück von der Steuer absetzen oder als Verluste vom Finanzamt feststellen lassen. Auf diese Weise gibt's nicht selten pro Jahr meherer Hundert bis mehrere Tausend Euro vom Staat zurück.
Es spielt keine Rolle, in welcher Form Studenten zur Miete am Studienort wohnen: Ob Single-Wohnung, Wohnung mit Freundin oder Freund, Zimmer in WG oder Studentenwohnheim - per Steuererklärung können diverse Aufwendungen zum Unterhalt einer Unterkunft geltend gemacht werden. Insbesondere im Fall einer doppelten Haushaltsführung lassen sich viele Ausgaben vom Staat zurückholen. Darunter etwa Fahrtkosten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände für den zweiten Haushalt.
An Reparatur- und Renovierungsarbeiten, die nicht der Vermieter bezahlt, beteiligt sich der Staat mit 20 Prozent. Maximal können pro Jahr Handwerkerleistungen bis 6.000€ beim Finanzamt eingereicht und damit bis zu 1.200€ zurückgeholt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnung putzen, Rasen mähen oder Schnee schippen können zu 20 Prozent abgesetzt werden, wenn die Arbeiten von einem Dienstleister verrichtet werden. Maximal gibt's hier 4.000€ im Jahr vom Staat zurück.
Bei einem Umzug sind Transportkosten, Reisekosten für die Wohnungssuche oder doppelte Mietzahlungen absetzbar. Es können entweder Rechnungen eingereicht oder einfach die Umzugspauschale von 730€ genutzt werden.
Wer einen abgetrennten Bereich der Wohnung nahezu ausschließlich als Arbeitszimmer für das Studium oder einen Nebenjob nutzt, kann Ausgaben für Miete, Heizung und Strom anteilig an den Gesamtkosten der Wohnung als Werbungskosten geltend machen.
An den Kosten für den Telefon- und Internetanschluss beteiligt sich der Staat. Hier gibt es pro Monat eine Pauschale von 20€. Damit können bis zu 240€ im Jahr ohne Rechnungen oder andere Nachweise geltend gemacht werden.
Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, können Miete und viele weitere Kosten komplett von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn z.B. am Studienort nur eine Zweitwohnung unterhalten wird und der Erstwohnsitz am Heimatort liegt.
Wir sind in 2014 beide aus Stuttgart in eine gemeinsame Wohnung nach München gezogen. Es gab vieles zu renovieren und nicht alles konnten wir selbst erledigen. Die Kosten für die Handwerker konnten wir zum Glück mit gut 1.000 Euro von der Steuer absetzen. Durch die Umzugspauschale gab's dann nochmal je gut 700 Euro für jeden von uns. Eine schöne Entschädigung für den ganzen Umzugsstress.