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Steuererklärung 2013 online ❘ StudentenSteuererklärung.de

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Setze per Online-Steuererklärung das Studium von der Steuer ab

Viele Deiner Studienausgaben kannst Du als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Hierfür brauchst Du lediglich für jedes Studienjahr eine eigene Steuererklärung erstellen. Möchtest Du Deine Steuererklärung für 2013 online machen, dann ist unser Steuer-Tool genau das Richtige für Dich. Anhand einfacher Fragen zu Deiner persönlichen Lebens- und Studiensituation kannst Du in kurzer Zeit und ohne viel Aufwand selbständig eine Steuererklärung ausfüllen und damit viele Studienkosten vom Staat zurückholen.

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Wissenswertes zur Steuererklärung 2013

  • Für Steuerpflichtige war die Abgabefrist für die Steuererklärung 2013 der 31. Mai 2014.
  • Die Abgabefrist für Steuerfreiwillige war der 31. Dezember 2017.
  • Um einen Verlustvortrag zu machen, können Studenten ihre Steuererklärung aber bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben, also bis zum 31.12.2020
  • Der Steuerfreibetrag für 2013 beträgt 8.130 EUR. Bis zu diesem Einkommen musst Du keine Einkommenssteuer zahlen.
  • Wenn Du als Student 2013 kein oder nur wenig Einkommen hattest, kannst Du in vielen Fällen in der Steuererklärung 2013 für Deine Studienkosten einen Verlustvortrag beantragen. Für ein Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung oder eine Erstausbildung ist ein Verlustvortrag allerdings nicht möglich.
  • Durch einen Verlustvortrag sicherst Du Dir eine Art Steuergutschrift für den Berufseinstieg.
  • In der Steuererklärung für 2013 kannst Du für Umzüge bis zum 31.07.2013 687 EUR und ab dem 1. August die erhöhte Umzugskostenpauschale von 695 EUR beantragen.

Wann muss ich eine Steuererklärung für 2013 abgeben?

Falls eine dieser Situationen zutrifft, musst Du eine Steuererklärung u.a. abgeben:

  • Wenn Du in 2013 mehrere Arbeitgeber hattest, musst Du eine Steuererklärung abgeben.
  • Falls Du neben deinem Hauptjob eine Nebentätigkeit hattest, mit der Du mehr als 410 Euro im Jahr verdient hast, musst Du eine Steuererklärung einreichen.
  • Falls Du selbstständig warst, musst Du eine Steuererklärung abgeben.
  • Falls Du Arbeitslosengeld I oder Elterngeld bekommen hast, musst Du eine Steuererklärung einreichen.
  • Falls Du Einnahmen aus einer Vermietung und Verpachtung hattest, die höher als 410 Euro sind, bist Du zu einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Wenn das Finanzamt Dich auffordert.

Manchmal bist Du nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet. Trotzdem hast Du große Vorteile, wenn Du eine Steuererklärung abgibst:

  • Wenn Du Steuern gezahlt hast und Du Dir diese zurückholen möchtest.
  • Wenn Du für Studienkosten in Deiner Zweitausbildung einen Verlustvortrag machen willst, solltest Du eine freiwillige Steuererklärung abgeben.
  • Falls Du bereits einen Verlustvortrag aus den Vorjahren hast, solltest Du erneut eine Steuererklärung abgeben, weil ansonsten Dein bisheriger Verlustvortrag verfällt.
  • Die Steuererklärung für 2013 ist ebenso von Vorteil, wenn Du andere Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen willst (bspw. für einen Umzug).
  • Um Pauschalen zu beanspruchen, ist eine Steuererklärung für 2013 natürlich auch geeignet. Mehr Informationen zu Pauschalen für Studenten hier.

Wo gibt’s Steuerformulare für die Steuererklärung 2013?

Mit Hilfe von vielen Formularen und Anlagen kannst Du Deine Steuererklärung für 2013 auf Papier erstellen. Wer kein Steuerexperte ist, kann beim Ausfüllen der Formbögen aber schon mal verzweifeln. Wirklich übersichtlich und selbsterklärend sind die Steuerformulare nämlich nicht. Über das Bundesministerium der Finanzen kannst Du Dir natürlich trotzdem alle Steuerformulare für 2013 herunterladen.

Eine sehr einfache Möglichkeit, Deine Steuerangelegenheiten in kurzer Zeit zu erledigen, hast Du mit einer Online-Steuererklärung. Deine Steuererklärung für 2013 kannst Du natürlich mit unserem Steuer-Tool machen. Die speziell für Studenten und Absolventen entwickelte Steuer-Software findest Du auf unserer Plattform StudentenSteuererklaerung.de.

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