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Vom Mieter zum Vermieter: Muss ich meine Zwischenmiete versteuern?

Auf Neu-Vermieter warten nicht nur Vorteile auf dich, sondern auch Pflichten.

Selbst ein WG-Zimmer kostet heutzutage ein halbes Vermögen. Nicht nur in Großstädten, sondern auch mehr und mehr auf dem Lande steigen die Mieten. In einigen Ballungsgebieten werden teilweise unverschämte 30€ pro Quadratmeter fällig. Münchener können davon sicherlich ein Lied singen.

Solche Summen können von vielen Studenten nicht bezahlt werden, weswegen sie sich gezwungen sehen, in einer Stadt zu studieren, wo sie eigentlich überhaupt nicht leben wollen. Dann ist neben dem finanziellen Frust noch seelischer Frust vorprogrammiert.

Hinzu kommt, dass viele von ihnen ein Auslandssemester einlegen. Damit Studenten dann nicht auf ihren hohen Kosten sitzen bleiben, wird im Nu das Zimmer oder gleich die ganze Wohnung untervermietet. Mehrere hundert Euro werden somit ins Portemonnaie gespült. So manch einer verdient sich dabei eine goldene Nase. Doch aufgepasst: Mieteinnahmen müssen versteuert werden.

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Temporäre Vermietung

Wer sein Zimmer oder seine Wohnung für einen bestimmten Zeitraum vermieten möchte, ist fortan kein Mieter mehr, sondern Vermieter. Das zieht einiges mit sich. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus der Zwischenmiete gehen auch Pflichten einher. Dabei muss allerhand beachtet werden, damit Bußgelder vermieden werden.

Egal, ob du im Urlaub bist, ein Auslandssemester eingelegt hast oder in der vorlesungsfreien Zeit einfach mal für ein paar Wochen bei deinen Eltern ausspannst - Gründe für eine Vermietung gibt es genug. Interessierte Mieter gibt es vor allem in angesagten Großstädten wie Berlin, München und Hamburg zuhauf. Wer kann sich heutzutage schon ein schönes Hotelzimmer für mehrere Tage leisten?

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Das Finanzamt will ein Stück vom Kuchen abhaben

So gut die Voraussetzungen stehen, die eigene Wohnung erfolgreich zu vermieten, so sicher ist sich auch das Finanzamt, dass es beteiligt werden möchte. Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Zur Abgabe bist du fortan nämlich verpflichtet, sofern du die Freigrenze übersteigst. Diese liegt derzeit bei 520€ in Bezug auf reine Mieteinnahmen. Zudem sind Gesamteinkünfte bis 8.820€ grundsätzlich steuerfrei.

Wann werden Steuern fällig?

Das hört sich auf den ersten Blick jetzt erstmal schlimmer an, als es eigentlich ist. Versteuert wird nur der Gewinn, der bei der Vermietung eingeheimst wurde. Das wiederum hat zur Folge, dass sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden sind, ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Sind deine Einnahmen mit den Ausgaben deckungsgleich, dann musst du keine Steuererklärung abgeben. Hast du jedoch höhere Ausgaben als Einnahmen, dann winkt sogar eine Steuerminderung.

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Informationspflicht

Nicht nur das Finanzamt sollte mit Hilfe einer Steuererklärung über die finanzielle Situation aufgeklärt werden, sondern auch dein Vermieter. Letzterer muss unbedingt über die Zwischenvermietung in Kenntnis gesetzt werden. Bei Zuwiderhandlungen droht sonst die fristlose Kündigung. Lass dir die Erlaubnis am besten schriftlich geben.

Während der Zeit der Zwischenvermietung bleibst du für den Untermieter der Ansprechpartner, egal, wo du dich gerade aufhältst. Dein Vermieter hat übrigens keinen finanziellen Anspruch auf deine Einnahmen. Immerhin einer mischt sich in deine Finanzen nicht ein.

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