3 Min.

Wissenswertes zum Steuerbescheid

Die Steuererklärung hast du bereits abgeschickt. Wie geht es jetzt weiter?

Fühlst du dich immer noch nicht erwachsen genug, um dich mit dem Ernst des Lebens auseinandersetzen zu können? Warum sich jetzt schon mit Rentenbeiträgen beschäftigen, wenn du doch noch so unverschämt jung bist? Warum Verantwortung übernehmen, wenn du selbst noch nicht mal für dich selbst Verantwortung übernehmen kannst?

Solche Fragen stellt sich vermutlich jeder junge Mensch mal im Leben. Manchmal hilft es aber ungemein, einfach ins kalte Wasser geworfen zu werden.

Und genau das haben viele von euch bereits mit unserem Steuer-Tool gemacht und fragen sich jetzt, wie es weitergeht. Kein Problem, wir geben Antworten.

picture

Der Steuerbescheid

Die Arbeit ist getan und rein theoretisch könntest du die Beine hochlegen. Denn dann beginnt das große Warten auf den Steuerbescheid. Das hört sich ziemlich formell an und man neigt vielleicht dazu, die ganze Angelegenheit überzubewerten, dabei ist das Prozedere jedes Jahr aufs Neue Routine. Das erste Mal ist aber immer etwas aufregend.

Grundsätzlich zeigt dir der Steuerbescheid einfach nur an, ob du dich über eine Rückerstattung freuen darfst oder ob du sogar etwas nachzahlen musst. Mit Erhalt des Bescheides werden deine Steuern festgesetzt. Nachdem du die Steuererklärung ans zuständige Finanzamt geschickt und du wenige Wochen später Post erhalten hast, ist der Spuk für ein weiteres Jahr auch schon wieder erledigt.

picture

Aufbau

Jeder Steuerbescheid ist gleich aufgebaut. Auf der ersten Seite stehen Informationen zu deiner Person (Adresse, Steuernummer usw.) sowie der finale Betrag, der erstattet wird oder gegebenenfalls zurückgezahlt werden muss. Im Falle einer Zahlungsaufforderung steht auf der ersten Seite noch die Bankverbindung des Finanzamtes und das Datum, bis wann die Zahlung überwiesen worden sein muss.

Genauere Details dazu, wie sich der Betrag zusammensetzt, erfährst du auf den Seiten 2 und 3. Hier sind alle wichtigen Informationen angegeben, wie der Finanzbeamte den Steuerbescheid erarbeitet hat. Sollten gewisse Ausgaben nicht anerkannt worden sein, dann sind hier auch die Beweggründe aufgeführt.

picture

Es kann sich lohnen, den Steuerbescheid zu überprüfen

Fehler passieren. Eben deswegen lohnt es sich doppelt und dreifach, den Bescheid auf Unstimmigkeiten hin zu überprüfen. Aber nicht nur die Angaben des Finanzbeamten sollten kontrolliert werden, sondern auch deine eigenen. Stimmt zum Beispiel die angegebene Bankverbindung?

Sollten sich trotzdem Fehler eingeschlichen haben, kommt vielleicht ein Einspruch in Frage. Wie das funktioniert, erfährst du in unserer Rubrik „Einspruch einlegen".

picture

Vorläufiger Steuerbescheid

Ob es sich in deinem Fall um einen vorläufigen Steuerbescheid handelt, erfährst du der ersten Seite. In manchen Steuerfragen stehen Urteile des Bundesfinanzhofes nämlich noch aus.

Dann wird ein „Vorläufigkeitsvermerk" versehen. Das bedeutet, dass der Steuerbescheid in den entsprechend gekennzeichneten Angelegenheiten noch offen bleibt. Sollte das zu erwartende Urteil zu Gunsten des Steuerzahlers erfolgen, profitierst du unter Umständen von einer Steuerminderung.

picture