2 Min.

Werbungskostenpauschbetrag: Ohne Nachweise Geld vom Staat zurückholen

Beruflich veranlasste Kosten, sogenannte Werbungskosten, können steuerlich geltend gemacht werden.

Wer einen Job hat, hat gewöhnlich ein paar Euro mehr in der Tasche. Das Leben lässt sich besser genießen und der Fernseher bleibt auch mal länger aus. Ein Paar neue Schuhe, Zahnprophylaxe und ein ausgiebiger Urlaub - kommt erstmal Geld in die Tasche, stellt sich ein angenehmes Gefühl ein.

Arbeiten an sich bietet in der Regel nur Vorteile. Unter Umständen müssen allerdings Dinge für den Job angeschafft werden, die schnell sehr teuer werden können. Ein Smartphone, das man nicht nur privat nutzt und ein Arbeitszimmer, weil Home Office manchmal einfach nicht zu umgehen ist.

An solchen Ausgaben beteiligt sich der Staat. Zwar muss der Arbeitnehmer zunächst in Vorkasse gehen, später können aber diverse Kosten mit der Steuererklärung zurückgeholt werden.

picture

Werbungskosten

Eben solche Ausgaben sind Werbungskosten. Dazu zählen alle Kosten, die beruflich bedingt sind. Das können in erster Linie tägliche Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen, Ausgaben für Arbeitskleidung oder berufliche Versicherungen sein.

Der Gesetzgeber definiert Werbungskosten ganz allgemein als:

“Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.” (§ 9 EStG)

Was du alles genau von der Steuer absetzen kannst, erfährst du unter unser Rubrik “Werbungskosten”.

picture

Werbungskostenpauschbetrag

Der Werbungskostenpauschbetrag, auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt, beträgt derzeit 1.000€. Bis zu dieser Grenze müssen keine Belege oder Nachweise beim Finanzamt vorgelegt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird automatisch um diese Pauschale gemindert.

Allerdings profitieren davon ausschließlich Arbeitnehmer aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Es spielt keine Rolle, ob überhaupt Kosten diesbezüglich angefallen sind, da jeder Anspruch darauf hat. Natürlich können berufsbedingte Ausgaben weitaus höher sein als der Werbungskostenpauschbetrag. In solchen Fällen sollten die Posten mit Einzelbelegen nachgewiesen werden.

picture

Voraussetzung

Der Werbungskostenpauschbetrag bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer durchgängig 12 Monate oder weniger gejobbt hat. Die Pauschale verringert sich somit nicht.

Da der Arbeitnehmerpauschbetrag jedem zusteht, hat auch jeder das Recht, dass das Finanzamt die 1.000€ ansetzt, auch wenn nur geringe Kosten angefallen sind.

Dieser Vorgang kann nur 1 Mal pro Jahr gewährt werden. Wer also mehrere Arbeitgeber hatte oder gar im Ausland beschäftigt war, kann die Pauschale trotzdem nur einmalig innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen. Berufsbedingte Ausgaben, die den Pauschalbetrag übersteigen und aus mehreren Jobs entstanden sind, können wiederum gemeinsam angesetzt werden.

picture

Was muss beachtet werden?

Minijob

Menschen mit einem Minijob müssen dem Finanzamt ihren Lohn nicht mitteilen, da dieser unter dem Freibetrag (8.820€ für 2017) liegt und nicht versteuert werden muss. Das rührt daher, weil der Arbeitgeber bereits 2% ans Finanzamt monatlich abgeführt hat. Das ist allerdings auch der Grund, weswegen Minijobber nicht vom Werbungskostenpauschbetrag profitieren können.

picture