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Wenn das Studium fast vorbei ist

Wenn der Abschluss in greifbare Nähe rückt, gilt es, sich langsam auf den Ernst des Lebens einzustellen. Dazu gehört natürlich auch das Thema Steuern.

Je näher das Ende des Studiums rückt, desto mehr Stress und Verantwortung steht an. Viele Studenten sind zum Beispiel der Meinung, dass sie mit dem Thema Steuern und Steuererklärung überhaupt nichts am Hut haben. Aber das ist leider nicht immer der Fall. Studenten, die ein Stipendium beziehen oder BAföG in Anspruch nehmen, sind in der Regel von Steuern befreit, aber es kommt auch darauf an, wie viel durch das Jobben hinzuverdient wird.

Mini- oder Nebenjobs bis zu 450 Euro sind normalerweise steuer- und auch sozialversicherungsfrei. Ansonsten sind Einkünfte über 450 Euro grundsätzlich steuerpflichtig, sofern der derzeitige Grundfreibetrag in Höhe von 8.820 Euro überschritten wird. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um ein bezahltes Praktikum, um einen Ferienjob oder um ein geregeltes Angestelltenverhältnis handelt.

Die meisten Studenten können gezahlte Steuern aber wieder zurück bekommen. Hierfür empfiehlt sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung. Damit lassen sich viele ausbildungs- oder berufsbedingten Kosten absetzen, was vor allem bei Ausbildungen wie Bachelor- oder Master-Studium von großer Bedeutung sein kann. So können beispielsweise die Fahrten zur Uni, die Kosten für Fachliteratur, das Drucken und Binden der Abschlussarbeit, die Anschaffung von einem Laptop sowie auch die Ausgaben für Internet und Telefon abgesetzt werden. Mit der ersten speziellen Steuererklärung für Studenten kann man sich ziemlich unkompliziert die Ausbildungskosten wieder zurückholen.

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Die Steuererklärung für Studenten ist zumeist ein Verlustvortrag. Der Staat kann natürlich nur dann Geld zurückerstatten, wenn auch bereits Steuern gezahlt wurden. Da die meisten Studenten allerdings mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Freibetrag von 8.820 Euro bleiben, können sie sich mit einer Steuererklärung bzw. dem Verlustvortrag einen Steuerbonus für den Einstieg ins Berufsleben sichern.

Den Verlustvortrag können problemlos alle Studenten machen, die ein Zweitstudium (z.B. Master) absolvieren oder ein Erststudium (z.B. Bachelor) mit vorangegangener Berufsausbildung machen. Im Erststudium (ohne Ausbildung) ist dieser Verlustvortrag bis jetzt noch nicht möglich, da es sich bei den Studienkosten um Sonderausgaben handelt, die immer nur im Jahr ihres Entstehens steuerlich geltend gemacht werden können. Damit müssen also bereits Steuern gezahlt worden sein, um Kosten erstattet zu bekommen.

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Ansonsten geht es natürlich nicht nur um steuerliche Faktoren, wenn das Studium endlich fast vorbei ist, sondern auch darum, eine Wohnung und einen Beruf zu finden, sich weiterzubilden und vor allem auch auf den eigenen Füßen zu stehen. Für viele Studenten bedeutet das Ende des Studiums deshalb auch sehr viel Verantwortung, der sie sich nicht in jedem Fall gewachsen fühlen.

Die Zukunftsangst der Absolventen dreht sich vorwiegend um finanzielle Aspekte, da nicht jeder das Glück hat, gleich nach dem Abschluss direkt in das Berufsleben einsteigen zu können. Auch sollte der zukünftige Beruf möglichst nicht nur als Gelderwerb dienen, sondern auch noch zur Berufung und Erfüllung mit beitragen. Es ist deshalb überhaupt kein Wunder, dass sich die meisten Studenten kurz vor dem Ende der Ausbildung sehr große Sorgen um ihre Zukunft machen.

Wenn das Studium fast abgeschlossen ist, dann sollte man auf keinen Fall in Panik geraten, da man auch die Zeit bis zur Arbeitsfindung sinnvoll nutzen kann, indem man sich beispielsweise nach weiterqualifizierenden Kursen umsieht oder nach einem Praktikum. Auch Sprachreisen ins Ausland können gegebenenfalls eine gute Möglichkeit sein, um sich nach dem Studium fit für den Einstieg ins Berufsleben zu machen.