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Nach Einstieg in die Berufswelt: Mit der Steuererklärung Geld vom Staat zurückholen

Die Uni-Zeit ist vorbei und du hattest hohe Ausgaben?

Endlich ist es geschafft. Die Uni-Zeit ist rum und das Examen in der Tasche. Nie wieder Hausarbeiten schreiben und keine endlos langweiligen Tiraden mehr vom Prof ertragen. So schön so ein Studenten-Leben auch sein kann, Schattenseiten gibt es leider auch.

Auch mit der stets leeren Haushaltskasse ist es vorbei, denn jetzt heißt es, Geld zu verdienen und die Vorzüge des Erwachsenenlebens zu genießen. Für viele bedeutet der Einstieg in die Berufswelt aber auch, das erste Mal Steuern zahlen zu müssen.

Und genau diese kannst du zum Teil einsparen, wenn du deine Ausgaben, die während des Studiums angefallen sind, von der Steuer absetzt. Das ist im Rahmen eines Verlustvortrags möglich. Was das ist und wie genau das funktioniert, ist nur ein Bestandteil dieses Artikels.

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Als Arbeitnehmer Ausgaben von der Steuer absetzen

Wer ins Berufsleben einsteigt und sein erstes “richtiges” Geld verdient, kann als Steuerzahler viele Ausgaben steuerlich geltend machen.

Zu den wichtigsten Posten gehören:

  • Renovierungskosten
  • Kinderbetreuung
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Altersvorsorge im Allgemeinen
  • Arbeitszimmer
  • Kosten für eine Beerdingung
  • Beiträge für Berufsverbände
  • Bewerbungskosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Pendlerkosten
  • Reisekosten
  • Telefon- und Internetkosten
  • Umzugskosten
  • Werbungskosten
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Sonderausgaben

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Sonderfall Verlustvortrag

Mit einem Verlustvortrag werden dem Finanzamt alle Studienkosten, also Ausgaben, per Steuererklärung mitgeteilt. Das Finanzamt registriert dabei die angegebenen Kosten. Sobald das erste Mal Einkünfte erzielt und Steuern gezahlt werden, werden die vorgetragenen Verluste steuerlich verrechnet.

Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass die entstandenen Studienkosten in Form einer Steuerrückzahlung erstattet werden. Bei Selbstständigen verringert sich wiederum die Höhe der zu zahlenden Steuer. Davon profitieren in erster Linie nur Absolventen, die eine Erstausbildung absolviert haben. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Artikel “Verlustvortrag”.

Übrigens: Studenten in der Zweitausbildung (z. B. Masterstudiengang) können ihre Ausgaben als Werbungskosten angeben.

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Beispiel Verlustvortrag

  • Du hast von 2014 bis 2016 studiert, in dieser Zeit kein nennenswertes Einkommen erzielt und für jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben, in der du deine Studienkosten als Verluste vorgetragen hast.
  • Das Finanzamt hat sich die jährlich vorgetragenen Verluste gemerkt und kommt in der Summe zum Ergebnis, dass du in den drei Jahren insgesamt 15.000 Euro Studienkosten angehäuft hast.
  • In 2017 hast du einen Job begonnen, der dir im Jahr 45.000 Euro Gehalt einbringt. Dieses Einkommen gibst du in deiner Steuererklärung an und musst darauf Steuern zahlen.
  • Aufgrund deiner Verlustvorträge während der Studienzeit reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen jetzt aber deutlich. Du musst lediglich Steuern zahlen, als ob du nur 30.000 Euro verdient hättest.
  • Da bei Arbeitnehmern die Lohnsteuer meist direkt einbehalten wird, bekommst du nun die zu viel bezahlten Steuern vom Finanzamt erstattet.

Auf diese Weise hast du dir deine Studienkosten vom Staat zurückgeholt.

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