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Mit dem Verlustvortrag Steuern sparen

Mit einem Verlustvortrag kannst Du nach dem Berufseinstieg Steuern sparen.

Mit der Steuererklärung kannst Du dem Finanzamt Deine Studienkosten mitteilen und einen sogenannten Verlustvortrag beantragen. Das Finanzamt registriert dann die angegebenen Kosten. Sobald Du zum ersten Mal so viel Einkommen hast, dass Du normalerweise Einkommenssteuer zahlen müsstest, werden die vorgetragenen Verluste steuerlich verrechnet. Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass die entstandenen Studienkosten in der Regel in Form einer Steuer-Rückzahlung erstattet werden. Bei Selbstständigen verringert sich durch einen Verlustvortrag in der Regel die Höhe der zu zahlenden Steuer.

Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung

Erstausbildung

Die Erstausbildung ist Dein erstes Studium oder Deine erste Berufsausbildung. Studenten, die sich in der Erstausbildung befinden, können ihre Ausgaben meistens nur als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Sonderausgaben können nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, von der Steuer abgesetzt und nicht auf spätere Jahre vorgetragen werden. Meistens ist das Bachelor-Studium eine Erstausbildung, weil die meisten Studenten vor ihrem Bachelor keine mindestens einjährige Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Beispiele für eine Erstausbildung

  • Bachelor-Studium ohne eine vorherige mindestens einjährige Berufsausbildung,
  • Berufsausbildung,
  • Erstes Staatsexamen ohne eine vorherige mindestens einjährige Berufsausbildung,
  • Wechsel des Studiengangs ohne Abschluss.

Ein Studium kostet viel Zeit, aber auch viel Geld.

Zweitausbildung

Zweitausbildungen sind Lehren, Studiengänge etc., die nach einer anerkannten Erstausbildung absolviert werden. Wenn Du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hast, kannst Du die Studienkosten für eine Zweitausbildung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Übersteigen die Werbungskosten Deine Einnahmen, entsteht ein Verlust, den Du in spätere Jahre vortragen kannst. Du sammelst sozusagen eine Art Steuer-Bonus für die Zeit, in der Du richtig Geld verdienst.

Beispiele für eine Zweitausbildung

  • Master-Studium,
  • ein zweites Bachelor-Studium,
  • Bachelor-Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung (zum Beispiel BWL-Studium nach einer Lehre zum Bankkaufmann/Bankkauffrau),
  • Berufsausbildung nach abgeschlossenem Bachelor-Studium oder einer ersten Berufsausbildung,
  • Promotion,
  • MBA-Studium,
  • Referendariat bei Juristen und Lehramtsanwärtern nach dem ersten Staatsexamen,
  • Zusatzstudium zum “Master of Laws” (LL.M-Studium).

Die wichtigen Steuer-Fälle für Studenten sind hier verständlich erklärt.

Anerkennung des Verlustvortrag

Wenn der Verlustvortrag genehmigt wurde, findest Du zu Beginn des Steuerbescheids den Hinweis: “Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.” Außerdem musst Du darauf achten, ob im Steuerbescheid vor der Summe des Einkommens ein Minus steht. Ist dies nicht der Fall, ist in dem entsprechenden Jahr kein Verlust entstanden und somit auch kein Verlustvortrag möglich.

Die Vorläufigkeit nach § 165 AO betrifft nicht den gesamten Steuerbescheid, sondern nur einen oder auch mehrere einzelne Punkte. Der Steuerbescheid bleibt deshalb auch nur in diesen Punkten “offen”.

Berufsausbildungskosten in der Steuererklärung.

So sieht ein Vorläufigkeitsvermerk zum Verlustvortrag aus.

Falls der Verlustvortrag nicht anerkannt wird

Sollte der Fall eingetreten sein, dass der Verlustvortrag nicht genehmigt wird, empfiehlt es sich, die Begründung des Finanzamts zu lesen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Im Anschluss prüft das zuständige Finanzamt erneut Deine Steuererklärung. Entscheidet es zu Deinen Gunsten, erhältst Du einen korrigierten Steuerbescheid. Sollte der Einspruch abgewiesen werden, bleibt Dir nur noch der Rechtsweg in Form einer Klage.

Für den Verlustvortrag hast Du bis zu sieben Jahre Zeit. Es ist möglich, dass bei einer sehr späten Steuererklärung das Finanzamt Deine Steuererklärung ablehnt, weil angeblich die Frist für das Steuerjahr zu Ende sei. In einem solchen Fall lohnt sich der Einspruch mit dem Hinweis, dass Du einen Verlustvortrag beantragen willst. Der Einspruch bewirkt, dass der Steuerbescheid vorläufig offenbleibt und Änderungen möglich sind. Theoretisch könnte das Finanzamt auch noch Punkte zu Deinem Nachteil ändern. Eine solche Absicht müsste das Finanzamt Dir vorher aber nochmals mitteilen. Inn einem solchen Fall kannst Du Deinen Einspruch immer noch zurückziehen.

Deinen Einspruch kannst Du per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Wichtig ist aber, die Einspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheids einzuhalten. Unsere Mission ist es, Studenten bei ihrer Steuererklärung zu helfen. Deshalb haben wir für Dich einen Muster-Einspruch vorbereitet, falls das Finanzamt Deinen Verlustvortrag wegen einer angeblichen Fristüberschreitung nicht anerkennt.

Hier kannst Du den Muster-Einspruch für die Anerkennung Deines Verlustvortrags herunterladen.

Du musst dort noch Deine persönlichen Daten, Deine Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer etc. eintragen.