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Unerwartete Steuernachzahlung: Unverhofft kommt oft

Wenn sich Ungereimtheiten in der Steuererklärung offenbaren, kann es teuer werden.

Nach der Abgabe der Steuererklärung beginnt das ganz große Warten. Wochen der Vorfreude bestimmen fortan deinen Alltag. Immerhin rechnest du mit einer saftigen Rückzahlung vom Finanzamt. Gründe dafür gibt es genug. Hohe Werbungskosten, Versicherungsbeiträge und haushaltsnahe Dienstleistungen, die du in Anspruch genommen hast - da müsste es doch mit dem Teufel zugehen, wenn nicht mindestens 600€ wieder in die Kasse gespült werden. Studenten, die ihre Ausgaben nicht direkt ansetzen können (Erstausbildung), profitieren vielleicht von einem Verlustvortrag.

Dein Bauchgefühl wurde unterstützt von unserem Live-Steuerrechner. Dieser zeigt dir minutiös deine mögliche Steuererstattung an, sobald du deine Daten in unser Steuer-Tool eingegeben hast. Nachdem du alles eingetragen hast, wird dir ein Betrag X angezeigt.

Und dann ist es passiert - du hältst deinen Steuerbescheid in den Händen und bist enttäuscht, sogar ein bisschen Wut hat sich eingeschlichen. Die Steuerrückzahlung fällt deutlich geringer aus, als du eigentlich gedacht hast. In ganz selten Fällen droht sogar eine Steuernachzahlung. Dafür kann es gleich mehrere Gründe geben.

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Es gibt zahlreiche Gründe, warum der angezeigte Betrag nicht mit dem Betrag aus dem Steuerbescheid übereinstimmt. Zum einen liegt das schlichtweg an falschen Informationen oder zum anderen an unserem Tool, das mit bestimmten Informationen nicht „arbeiten" kann. Um die Ursachen für die Differenz ermitteln zu können, ist es ratsam, die folgenden Punkte in der Analyse abzuarbeiten, sollte der Steuerbescheid nicht ohnehin schon Aufschluss darüber geben, wie sich die Nachzahlung zusammensetzt.

Unter dem Punkt „Feststellung" gibt es detaillierte Erläuterungen, wie die Steuerrückzahlung bzw. -nachzahlung zustande kommt.

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Was zu einer Nachzahlung führen kann

Wichtige Angaben vergessen

  • Sonderausgaben
  • Werbungskosten
  • haushaltsnahe Dienstleistungen
  • außergewöhnliche Belastungen
  • doppelte Haushaltsführung

Kosten wurden nicht anerkannt

  • nicht alle Ausgaben müssen berücksichtigt werden
  • z. B. Anzug für Bürojob muss nicht anerkannt werden, da dieser auch privat genutzt werden kann
  • solche Schwankungen werden von unserem Tool nicht einberechnet

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Pauschalen wurden nicht anerkannt

  • von uns voreingetragene Werte müssen nicht zwangsläufig akzeptiert werden
  • einige Ausgaben werden als „Pauschale" voreingetragen
  • diese sind keine Pauschalen im eigentlichen Sinne, die von jedem Finanzamt ohne Nachweise anerkannt werden müssen

Beispiele:

  • Kontoführungsgebühren 16 €
  • Arbeitsmittel 110 €
  • Telefon- und Internetkosten 240 €

Nachweise wurden nicht eingereicht

Bestimmte Ausgaben müssen mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden. Für das Steuerjahr 2016 sind folgende Posten nachzuweisen:

  • Kapitalertragsteuer und Zinsabschläge
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Unterhalt
  • Altersvorsorge
  • Sozialleistungen
  • Spenden
  • Behinderung
  • Studium
  • vermögenswirksame Leistungen

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Weitere Ursachen, die zu Problemen bei der Berechnung geführt haben können

  • Kommasetzung bei den Einnahmen und Ausgaben (anstatt 1008,98 Euro 10089,8 Euro)
  • Distanz zur Arbeitsstätte wurde falsch ermittelt
  • Versicherungsbeiträge wurden doppelt eingetragen
  • Arbeitgeberzuschüsse wurden nicht eingetragen
  • Angaben zum Partner wurden bei Zusammenveranlagung nicht eingetragen
  • Belege und Quittungen wurden nicht im Original vorgelegt
  • Umzüge, die nicht berufsbedingt waren, wurden angegeben
  • Nachweise für Arbeitszimmer können nicht vorgelegt werden
  • Ausgaben für Autokauf sind nicht berufsbedingt

Hinweis: Sollte es auch bei deiner Steuererklärung zu einer Nachzahlung gekommen sein, obwohl dir unser Steuerrechner eine Steuererstattung angezeigt hat, kannst du dich an unseren technischen Support wenden. Wir versuchen dann, eine Lösung für dein Problem zu finden:

support@studentensteuererklaerung.de

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