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Umzug: Diese Kosten können Studenten von der Steuer absetzen

Kosten für den Umzug sind in deiner Studentensteuererklärung absetzbar. Wie das geht, zeigen wir dir jetzt.

Es ist ja schon ganz kuschelig bei den Eltern zu Hause. Jeden Morgen gibt es Frühstück, die Klamotten werden gewaschen und das Bettzeug gewechselt. Das Beste an der ganzen Sache ist, dass es nicht einen einzigen Cent kostet.

Kurz vor dem Studium ist mit “Hotel Mama” aber meistens Schluss. Dann geht es raus aus den trauten Wänden und rein in den Großstadt-Dschungel. Das bedeutet, dass eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer gefunden werden muss. Was viele nicht wissen, ist, dass die anfallenden Kosten für einen Umzug von der Steuer abgesetzt werden können.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Grundsätzlich muss sich der Weg zum Studienort verkürzen. Erst dann können Umzugskosten als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben angesetzt werden (welche Variante auf dich zutrifft, erfährst du, wenn du dem Link folgst). Es ist also nicht möglich, von Berlin nach Frankfurt/Oder zu ziehen, um in der Hauptstadt zu studieren. In diesem Falle zählt es nicht, dass Wohnungen in Berlin wesentlich teurer sind. Ein wirtschaftlicher Aspekt wird also nicht berücksichtigt.

Weg zur Uni

Der Weg zur Uni muss nach dem Umzug generell kürzer sein als der Weg von der alten Wohnung zur Bildungseinrichtung. Dabei spielt es keine Rolle, dass du fortan 2 Kilometer weniger zurücklegen musst. Entscheidend ist die Zeitersparnis, die mindestens 30 Minuten pro Fahrt betragen muss.

Wechsel der Uni, Fachhochschule etc.

Solltest du zum Beispiel nach 2 Semestern feststellen, dass Finnougristik doch nicht der richtige Studiengang für dich ist, dann bleibt einem oft keine andere Wahl, als die Fachrichtung zu wechseln. Wird diese dann nicht an der Uni, in der du eingeschrieben bist, angeboten, dann kommt vielleicht ein erneuter Umzug in Frage. Auch hier gilt dann wieder, dass die Zeitersparnis mindestens 30 Minuten betragen muss.