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Studieren mit Kind

Rund 5% der Studenten in Deutschland haben ein Kind. Erfahre hier, welche Kosten du für ein Kind von der Steuer absetzen kannst.

Rund 5 Prozent der Studentinnen und Studenten in Deutschland sind neben dem Studium Mutter oder Vater. Im europäischen Vergleich sind Eltern an unseren Hochschulen damit immer noch eher die Ausnahme. Die Doppelbelastung aus Ausbildung und Familie lässt viele Studis den Kinderwunsch auf die Zeit nach dem Studium verschieben. Doch unsere Unis werden zum Glück immer familienfreundlicher.
Spitzenreiter beim Anteil der Eltern unter den Studierenden sind in Europa Norwegen mit knapp 22 Prozent und Schweden mit rund 17 Prozent. Hier wurden bereits vor Jahren die Voraussetzungen geschaffen, um Studium und Elternschaft gut vereinbaren zu können. Vor allem die Bereitstellung kostengünstiger und ausreichender Betreuungsplätze für den Nachwuchs funktioniert in skandinavischen Ländern geradezu vorbildlich.

Mittlerweile hat Deutschland hier aber nachgezogen. Viele Universitäten bieten bereits Kindertagesstätten direkt auf dem Campus an. Und auch in Sachen finanzieller Unterstützung für studierende Eltern hat Deutschland viel erreicht. Dies war auch notwendig, denn nach einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks sieht fast die Hälfte der studierenden Eltern gerade ihre finanzielle Situation als problematisch an.

Um hier Abhilfe zu leisten, bietet der Staat eine Reihe von Kostenzuschüssen und Regelungen explizit für studierende Eltern an. Daneben können Studierende mit Kind auch von vielen steuerlichen Vorteilen profitieren und damit ordentlich Geld sparen.

Staatliche Zuschüsse für Studierende mit Kind

Mutter-, Kinder- und Elterngeld

Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderbetreuungskosten oder Elterngeld: Es gibt zahlreiche staatliche Hilfen, auf die Elternteile im Studium Anspruch haben. Je nach Bundesland und Lebensumständen ist ein anderer Topf von Relevanz. Vor allem folgende Fragen sind in Sachen staatliche Förderungen für studierende Eltern relevant: Wird das Kind alleine oder in einer Partnerschaft mit dem anderen Elternteil erzogen? Wie ist die finanzielle Situation der Elternteile? Liegt ein Arbeitsverhältnis vor? Wie alt ist das Kind?

Wohngeld

Grundsätzlich haben Studierende keinen Wohngeldanspruch, Studierende mit Kind allerdings schon. Wieviel Wohngeld beansprucht werden kann, ist abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, dem Haushaltseinkommen, der Miete und der bundeslandspezifischen Miethöchstgrenze.

Weitere Informationen sowie einen hilfreichen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind hat unsere Freundin Luisa Todisco auf ihrer Plattform studierenplus.de zusammengestellt.

Das können Studierende mit Kind von der Steuer absetzen

Studierende Eltern profitieren von einer Reihe von besonderen steuerlichen Vergünstigungen. Hierzu gehören:

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können bis maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge können ebenfalls als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind oder die Eltern Versicherungsnehmer sind. Wichtig ist nur, dass die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge haben.

Riester-Förderung

Wer mit der Riester-Rente privat vorsorgt, kann Kinder-Zulagen beantragen. Hierbei reicht es auch aus, wenn nur für eine kurze Zeit im Jahr Anspruch auf Kindergeld bestand.

Weitere Abzugsfähige Kosten

Zusätzlich können studierende Eltern natürlich all jene Ausbildungskosten steuerlich geltend machen, die auch von kinderlosen Studierenden von der Steuer abgesetzt werden können.

Welche Informationen über das Kind braucht das Finanzamt

Um Kosten im Zusammenhang mit einem Kind steuerlich geltend zu machen, sind für das Finanzamt einige Angaben erforderlich. Bzgl. einem Kind müssen folgende Informationen in der Steuererklärung angegeben werden:


Kindschaftsverhältnis

Zunächst müssen einige persönlichen Angaben zum Kind (Name, Geburtsdatum) sowie das eigene Verhältnis zum Kind genau angegeben werden. Handelt es sich um ein leibliches, Pflege- oder Adoptivkind? War das Kind das gesamte Jahr über in der eigenen Wohnung gemeldet?

Verhältnis anderer Elternteil

Auch über das andere Elternteil verlangt das Finanzamt Angaben. Beispielsweise zum Verhältnis des Elternteils zum Kind. Bestand ein Kindschaftsverhältnis über das gesamte Steuerjahr? War der andere Elternteil im betreffenden Steuerjahr im Aus- oder im Inland gemeldet?


Aufenthaltsort des Kindes

Es muss angegeben werden, ob das Kind ganzjährig oder zeitweise in der Wohnung des steuerpflichtigen Elternteils wohnhaft war und wenn nicht, wo es gemeldet war? Wenn der andere Elternteil ihrer/seiner Betreuungspflicht nicht nachkommt, muss dies ebenfalls angegeben werden. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungsbedarf. Zudem besteht ein Freibetrag für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.


Entlastungsbeitrag

Alleinerziehende Elternteile haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Hierfür muss angegeben werden, wann das Kind bei dem alleinerziehenden Elternteil gemeldet war.


Behinderung

Falls eine Behinderung des Kindes vorliegt, führt dies ebenfalls zu einem Steuernachlass. Es müssen Daten zur Art der Behinderung und der Behindertenausweis beigefügt werden.