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Studiengebühren richtig von der Steuer absetzen

Sind Studiengebühren steuerlich absetzbar?

Ungefähr die Hälfte aller Schüler in Deutschland erwirbt das Abitur. Das ist so viel wie noch nie. Das liegt nicht daran, dass das Abitur immer leichter wird, vielmehr wird den jungen Menschen seit Jahren eingebläut, dass mit einem Studium die Zukunft gesichert ist. Und dazu braucht man in der Regel den höchsten Schulabschluss.

Dass hat wiederum zur Folge, dass immer weniger ein Handwerk erlernen und uns ein Fachkräftemangel früher oder später schwer zu schaffen machen wird. Dabei verdient man während der Ausbildung bereits das erste Geld und ist im besten Fall schon früh finanziell unabhängig von Staat und Familie.

Wer sich allerdings für ein Studium entscheidet, muss sich erstmal darüber Gedanken machen, wie das Ganze finanziert werden soll. Neben typischen Ausgaben für Fachliteratur und Co. erheben einige Bildungseinrichtungen immer noch Studiengebühren, die sich viele junge Menschen nicht leisten können. Sind diese vielleicht steuerlich absetzbar?

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Studiengebühren weitestgehend abgeschafft

In Deutschland gibt es nahezu keine Studiengebühren. Kein Bundesland verlangt mehr allgemeine Studiengebühren. Dazu zählen Bachelor- und Masterstudiengänge an staatlichen Hochschulen. Allerdings werden manchmal noch Gebühren für Langzeitstudenten, Senioren und Studenten im Zweitstudium erhoben. Auch für Rückmeldungen und berufsbegleitende Studiengänge fallen häufig noch Kosten an.

Allgemein kann jedes Bundesland eigenhändig entscheiden, ob es Studiengebühren einführt oder eben nicht. Einzige Bedingung ist, dass die Kosten “sozial verträglich” sein sollen. Bis 2014 haben alle Bundesländer allgemeine Gebühren wieder abgeschafft. Andere Formen von Studiengebühren finden weiterhin Anwendung.

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Studiengebühren von der Steuer absetzen

Um sich mit dem Thema genauer befassen zu können, müssen sich angehende Akademiker zunächst einmal mit der Rechtslage auseinandersetzen. Was es damit auf sich hat, erfährst du in unser Kategorie “Verlustvortrag”.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Aufwendungen rund um das Studium immer als Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben.

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Neben den Studiengebühren auch andere Kosten geltend machen

Zu den abzugsfähigen Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung zählen nicht nur Studiengebühren, sondern noch etliche andere Posten.

Weitere abzugsfähige Kosten sind beispielsweise

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du hier.