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Haushaltskasse aufbessern: Studenten mit Minijob

Das Leben lebt sich einfacher mit 450€ mehr im Portemonnaie.

Deine Eltern liegen dir in den Ohren und wünschen sich, dass du endlich mal selbst für deine Lebenskosten aufkommst? Kein Wunder, kosten Klamotten und Konzertkarten doch eine Stange Geld.

Nur das Nötigste wird für die Uni ausgegeben, schließlich muss der hippe Kaffee bei Starbucks ja auch noch geblecht werden. Ein einfacher Filter-Kaffee aus dem eigenen Haushalt ist bekanntlich nur halb so lecker.

Es mag viele Gründe geben, weswegen am Ende des Monats nicht mehr allzu viele Taler übrig bleiben. Das Bafög lässt auf sich warten, die Eltern haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, dich zu unterstützen oder die Wohnung an sich nimmt schon 2 Drittel deines Budgets in Anspruch - alles gute Gründe, um sich mal nach einem Minijob umzusehen.

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Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird im Volksmund auch als Minijob bezeichnet. Auch das Synonym 450€-Job findet oft Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, seine Haushaltskasse neben dem Studium aufzubessern, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Natürlich gibt es diesbezüglich auch wieder einiges zu beachten. So darf der regelmäßige Arbeitslohn nicht mehr als 450€ pro Monat betragen. Wie oft und für wie viele Stunden du letztlich schuften gehst, spielt dabei keine Rolle. Eine Grenze, die ganz automatisch greift, gibt es aber dennoch. Seitdem auch für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn gilt, kann man maximal 52,9 Stunden im Monat arbeiten gehen. Bis zu dieser Grenze wird das Gehaltslimit voll ausgeschöpft.

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Wer Bafög bezieht, muss aufpassen

Wie hoch der Hinzuverdienst für dich ausfällt, wenn du Bafög beziehst, solltest du genauestens mit deinem Sachbearbeiter klären. Verdienst du mehr, als du eigentlich darfst, dann mindert sich nämlich die Bafög-Bezugshöhe.

Derzeit sind es 5.400€ pro Jahr, die ein Student neben dem Studium dazuverdienen darf, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. Das sind dann die vielbesprochenen 450€ im Monat. Wer verheiratet oder schon Mutter bzw. Vater geworden ist, dem werden höhere Freibeträge gewährt.

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Welche Steuern muss ich zahlen?

Was viele nicht wissen, ist, dass auch bei einem Minijob Steuern fällig werden. Das weiß allerdings deswegen kaum jemand, weil der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschale an den Staat zahlt, wovon wir gar nichts mitbekommen. Es gibt in Deutschland 3 Varianten, wie der Lohn eines 450€-Jobs besteuert wird:

  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 2% an den Staat
  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 20% an den Staat
  • Steuerabzugsverfahren über elektronische Lohnsteuerkarte

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Pauschalversteuerung durch Arbeitgeber mit 2%

Bei dieser Variante handelt es sich um die gängigste. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2% an den Staat. Folglich hat sich die Angelegenheit für alle Parteien erledigt. Das Beste an der ganzen Sache ist, dass der Lohnempfänger keine Abzüge befürchten muss.

Es gibt aber auch noch einen weiteren positiven Aspekt bei dieser Variante für dich. Der sieht nämlich so aus, dass du in diesem Fall nicht dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, sofern es sich um den einzigen Job neben dem Studium handelt.

Trotzdem raten wir dir, einen Verlustvortrag einzureichen. Damit sparst du möglicherweise eine Menge Geld.

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Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber mit 20%

Eine Pauschalversteuerung von 20% greift dann, wenn wegen der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Sollte das der Fall sein, ist eine Pauschalversteuerung von 2& nicht mehr möglich.

Auch bei dieser Variante entstehen für dich als Arbeitnehmer keine Nachteile. Du bist weiterhin von der Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung befreit.

Aber auch hier empfiehlt es sich allemal, freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das Zauberwort heißt wieder Verlustvortrag.

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Versteuerung über elektronische Lohnsteuerkarte

Solltest du keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, aber mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen, wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 abgeführt. Und das ist trotzdem der Fall, obwohl gar keine Lohnsteuer anfällt.

Dein Arbeitgeber besteuert dein Einkommen über die elektronische Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuer wird dabei von ihm direkt ans Finanzamt übermittelt.

Es ist dringend anzuraten, bei dieser Variante, in der die Höhe der Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse festgelegt wird, eine Steuererklärung abzugeben, um sich eine Rückerstattung zu sichern.

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