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Muss ich mein Stipendium versteuern?

In diesen Fällen ist ein Stipendium steuerfrei.

Wer keine Träume hat, braucht sich auch nicht zu beschweren, wenn es mit der ganz großen Karriere nichts wird. Viele Studenten gehen in die Uni, um eines Tages finanziell abgesichert zu sein. Sie wollen in die Führungsetagen der großen Konzerne kommen. Natürlich ist nicht jeder so. Eines steht aber fest: Ohne akademischen Abschluss ist das Vorhaben bereits von Vornherein zum Scheitern verurteilt.

Welche Beweggründe es für ein Studium oder eine Promotion auch geben mag - irgendwie muss das Ganze auch finanziert werden. Und nicht jeder kann sich auf eine reiche Familie verlassen oder bekommt BAFöG. Sich mit einem Studienkredit haushoch zu verschulden, kommt für viele ebenfalls nicht in Frage.

Wer keine Zeit hat, nebenbei noch jobben zu gehen, für den bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit eines Stipendiums. Die Chance, eins ergattern zu können, ist leider eher gering. Aber warum sofort den Kopf in den Sand stecken? Wer die Zusage in den Händen hält, kann sich über einen monatlichen Geldsegen freuen. Stellen sich natürlich gleich mehrere Fragen: Wie wird das Ganze versteuert? Was bleibt am Ende überhaupt übrig?

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Sind Stipendien steuerfrei?

Nicht immer sind Stipendien steuerfrei. Sie dürfen ausschließlich nur die Lebenserhaltungskosten abdecken und die Erledigung der Forschungsaufgabe gewährleisten. Im Vordergrund steht also einzig die Förderung von Bildung oder eben im Allgemeinen die wissenschaftliche bzw. künstlerische Fortbildung. Auch eine Gegenleistung darf nicht verlangt werden. Erst, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, bleibt das Stidpendium steuerfrei.

Grundsätzlich gibt es aber keinen einheitlichen Betrag, bis zu dem ein Stipendium steuerfrei bleibt. Es gibt verschiedene Kriterien, die individuell betrachtet werden müssen.

Das sind zum Beispiel:

  • akademische Vorbildung
  • sozialbedingte Lebenserhaltungskosten
  • Alter
  • usw.

Steuerfreiheit bedeutet allerdings nicht automatisch auch immer Sozialversicherungsfreiheit. Stipendiaten müssen sich auf alle Fälle gesetzlich oder privat krankenversichern.

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Ausnahmen bestätigen die Regel

Es gibt einige Stipendien, die nicht steuerfrei sind. Meistens dienen diese nicht dem Zweck der Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Ausbildung. Auch angehende Doktoren müssen wachsam sein. Liegt der erste akademische Titel bereits mehr als 10 Jahre zurück, muss auf das Stipendium Einkommensteuer gezahlt werden.

Übrigens: Wie bereits erwähnt, sind Stipendien auch dann steuerpflichtig, wenn die geleistete Zahlung weit über die Abdeckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten hinaus geht. In diesen Fällen wird ebenfalls Einkommensteuer fällig.

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Begünstigte Einrichtungen

Zu den begünstigen Einrichtungen gehören jede staatliche, zwischenstaatliche oder überstaatliche Institutionen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Avicenna Studienwerk
  • Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
  • Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
  • Evangelisches Studienwerk Villigst
  • Friedrich Ebert Stiftung
  • Friedrich Naumann Stiftung
  • Hanns Seidel Stiftung
  • Hans Böckler Stiftung
  • Heinrich Böll Stiftung
  • Konrad Adenauer Stiftung
  • Rosa Luxemburg Stiftung
  • Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw)
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

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