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Steuernachzahlung: Wenn die Forderung zu finanziellen Nöten führt

Wie man das Finanzamt bei einer Nachzahlung besänftigt.

Wer neben dem Studium noch als Freelancer unterwegs ist und sich ein paar Groschen dazuverdient, kann sich am Ende des Monats noch ein wenig Luxus gönnen und muss nicht jeden Taler 2 Mal umdrehen. Auch Minijobber wollen mit dem Obolus verreisen, sich ein paar Klamotten kaufen oder gute Restaurants besuchen.

Es gibt mehrere Gründe, weswegen Studenten oder Absolventen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Manche sind dazu verpflichtet oder einige geben sie ab, weil sie einen Verlustvortrag geltend machen möchten.

In jedem Fall landet dann irgendwann der Steuerbescheid im Briefkasten und manchmal ist die Ernüchterung dann groß. Obwohl sämtliche Pauschalen ausgeschöpft wurden, wirst du trotzdem noch zu einer immensen Steuernachzahlung aufgefordert, die deinen finanziellen Rahmen sprengt. Doch es bringt nichts, jetzt den Kopf in den Sand zu stecken. Was in solch einer Situation zu tun ist, erfährst du jetzt.

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Nicht verzagen

Wer den Steuerbescheid erhalten und von der schlechten Nachricht Kenntnis genommen hat, sollte erstmal einen kühlen Kopf bewahren und nach den Ursachen forschen, die eventuell zur Steuernachzahlung geführt haben.

Wurden beispielsweise folgende Punkte in der Steuererklärung richtig angegeben?

  • Sonderausgaben (z. B. Versicherungen)
  • Werbungskosten (z. B. Dienstreisen)
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Handwerker)
  • außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • doppelte Haushaltsführung

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Ausgaben wurden nicht anerkannt

Nicht alle Ausgaben, die wir in der Steuererklärung ansetzen, müssen zwangsläufig vom Finanzamt anerkannt werden. So kann es sein, dass ein Anzug für den Bürojob zum Beispiel nicht steuerlich geltend gemacht werden kann, da dieser schließlich auch für private Anlässe genutzt werden kann.

Pauschale wurde nicht berücksichtigt

Pauschbeträge erkennt das zuständige Finanzamt ohne Nachweise an. Allerdings gibt es auch Posten, die nicht automatisch vom Finanzamt berücksichtigt werden müssen. Das betrifft zum Beispiel oft Ausgaben für Arbeitsmittel, die mit bis zu 110€ von der Steuer abgesetzt werden können.

Grundsätzlich empfiehlt es sich also, den Steuerbescheid exakt zu überprüfen. Dieser gibt dir darüber Auskunft, warum ein oder mehrere Posten nicht anerkannt wurden.

Unter dem Punkt „Feststellung" gibt es detaillierte Erläuterungen, wie sich deine Steuernachzahlung zusammensetzt. Manchmal klären sich Probleme dann wie von selbst und du kannst die Entscheidung besser nachvollziehen.

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Kommt ein Einspruch in Frage?

Nach Erhalt des Steuerbescheids hast du 1 Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Zunächst einmal genügt ein formloses Schreiben, das dem Finanzamt auch ohne Nennung von Gründen anzeigt, dass von einem Einspruch Gebrauch gemacht wird. Später kann dieses Schreiben auch noch zurückgezogen werden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Einsprüche müssen immer schriftlich erfolgen. Das regelt der Paragraf 357 Abs. 1 AO (Abgabenordnung). Dem Schreiben muss entnommen werden können, wer Einspruch einlegt. Dazu muss der Name und die Anschrift niedergeschrieben werden. Im Prinzip muss das Schriftstück noch nicht mal unterschrieben sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserer Rubrik „Einspruch einlegen".

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Sich mit der Steuernachzahlung abfinden

Wenn alles erneut kontrolliert wurde und ein Einspruch nicht sehr vielversprechend ist, muss man sich mit der Nachzahlung abfinden. Nicht selten sind einem allerdings die Hände gebunden und man hat einfach nicht die finanziellen Mittel, um die Steuerschuld begleichen zu können.

Kann ein Steuerzahler seine Schulden nicht ausgleichen, bleiben ihm noch ein paar Möglichkeiten, sich mit dem Finanzamt zu einigen. Grundsätzlich sieht die Abgabenordnung (AO) keine besonderen Vorschriften vor, wie ein Finanzamt in solchen Situationen zu agieren hat.

Das bedeutet, dass der zuständige Sachbearbeiter das Steuerschuldverhältnis ganz oder zumindest zum Teil stunden kann, sofern es die Sachlage zulässt. Mit einer Stundung werden zudem Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge vermieden.

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Was es bei einer Stundung zu beachten gibt

Laut § 222 AO handelt es sich bei einer Stundung um eine Billigkeitsmaßnahme, die nur bei bestimmten Bedingungen angewandt werden kann. So muss der Steuerzahler eigentlich eine Sicherheitsleistung hinterlegen, auf die jedoch auch verzichtet werden kann, sofern es sich bei der Stundung nur um geringe Beträge handelt oder der Zeitraum der Stundung sehr kurz ausfallen wird.

Dabei werden allerdings Stundungszinsen fällig. Aber auch auf diese Erhebung kann der Finanzbeamte verzichten. Grundsätzlich muss für eine Steuerstundung eine erhebliche Härte vorliegen. Diese können sich aus persönlichen oder aus sachlichen Gründen ergeben. Die Gründe für eine Stundung können somit im sachlichen oder im persönlichen Bereich liegen.

Die Steuerstundung setzt in der Regel einen Antrag des Steuerzahlers voraus. Eine Stundung wird dabei nicht rückwirkend gewährt. Das Finanzamt entscheidet über den Antrag auf Stundung entweder durch den Erlass eines Stundungsbescheids oder durch einen Ablehnungsbescheid.

Auch eine Steuerzahlung in Form von Raten ist eine Steuerstundung, die für den Steuerzahler eventuell in Frage kommt. Es kann daher sinnvoll sein, gleich im Stundungsantrag eine Ratenzahlung zu beantragen.

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