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Fachhochschulstudium von der Steuer absetzen

Das Studium an einer Fachhochschule bringt nicht nur aufgrund des Praxisbezugs viele Vorteile. Du kannst natürlich auch viele Studienkosten von der Steuer absetzen.

Ein Fachhochschulstudium bringt viele Vorteile. Du profitierst von dem direkten Praxisbezug im Studium und kannst bereits wichtige Kontakte knüpfen. Eine Spezialisierung auf bestimmte Fächer ermöglicht außerdem einen strukturierteren Lehrbetrieb. Nicht zuletzt darfst du dich über viele Steuervorteile freuen. Hier erfährst du, wie du deine Studienkosten von der Steuer absetzen kannst.

Der Staat beteiligt sich glücklicherweise an vielen Kosten, die im Zuge einer Ausbildung anfallen. Du kannst Studienkosten entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Hierdurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen bzw. es erfolgt eine Steuererstattung. Auch wenn du noch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielst, kannst du schon während des Studiums Steuern sparen. Möglich wird das durch den sogenannten Verlustvortrag.

Bei einem Verlustvortrag teilst du dem Finanzamt jährlich mit einer Steuererklärung alle deine Studienausgaben mit. Das Finanzamt merkt sich diese Ausgaben (= Verluste) solange, du in einen Job einsteigst, Einkommen hast und entsprechend Steuern zahlst. Dann werden deine Verluste aus der Studienzeit mit deinem zu versteuernden Einkommen verrechnet und du bekommst eine Steuererstattung. Durch einen Verlustvortrag sicherst du dir damit eine Art Steuerbonus für den Berufseinstieg

Unterschied Sonderausgaben und Werbungskosten

Ob du deine Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen kannst, hängt von der Art deiner Ausbildung ab. Wenn du eine Erstausbildung machst, bspw. ein Bachelor-Studium ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung, kannst du deine Studienkosten lediglich als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro pro Jahr absetzen. Zudem kannst du Sonderausgaben immer nur in dem Jahr, in dem sie tatsächlich entstanden sind, geltend machen. Ein Verlustvortrag ist damit (eigentlich) nicht möglich.

Wenn du dein Fachhochschulstudium als eine Zweitausbildung absolvierst, kannst du alle Studienausgaben als Werbungskosten ansetzen. Werbungskosten haben den großen Vorteil, dass sie zum einen in unbegrenzter Höhe von der Steuer abgesetzt werden und zum anderen auch als Verluste vorgetragen werden können. Du musst also nichts verdient bzw. keine Steuern gezahlt haben, um deine Studienkosten geltend zu machen. Als Zweitausbildungen gelten ein Master-Studium, ein duales Studium oder ein Bachelor-Studium nach vorheriger Berufsausbildung.

Hinweis: Bereits in 2014 hat der Bundesfinanzhof die steuerliche Ungleichbehandlung von Studenten in Erst- und Zweitausbildung als verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil muss nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden. Bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist, werden Verlustvorträge von Erststudenten von den Finanzämtern zwar nicht gleich akzeptiert, allerdings werden die Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Sobald ein Urteil zugunsten von Erststudenten gesprochen wird, werden die Steuerbescheide entsprechend abgeändert und Verlustvorträge akzeptiert.

Diese Kosten kannst du für dein Fachhochschulstudium von der Steuer absetzen

Alle Kosten, die eindeutig im Rahmen eines Studiums an der Fachhochschule anfallen, kannst du von der Steuer absetzen. Für eine Reihe von Ausgaben verlangt das Finanzamt nicht einmal Belege, sondern gewährt ganz einfach Pauschalen. Hier die gängigsten steuermindernden Kosten im Überblick:

  • Studiengebühren/Semesterbeiträge
  • Fachliteratur: Mit Belegen kannst du die kompletten Kosten absetzen, pauschal gibt es 110 Euro pro Jahr.
  • Arbeitsmittel: Büromaterial & Co. kannst du mit Rechnungen komplett oder pauschal mit 80 Euro im Jahr absetzen.
  • Fahrtkosten: Für Fahrten zur Uni, Prüfungen oder in die Bibliothek gibt es pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Bahntickets etc. werden bei Vorlage von Nachweisen berücksichtigt.
  • Verpflegungskosten: Pro Tag Abwesenheit vom Wohnort zu Studienzwecken oder im Rahmen eines Praktikums gibt es pauschal 24 Euro.
  • Telefon/Internet: Monatlich können bis zu 20 Euro geltend gemacht werden.
  • Computer & Co.: Wenn du technische Geräte (fast) ausschließlich für dein Studium anschaffst, kannst du diese problemlos absetzen.
  • Bewerbungskosten: Pro klassischer Bewerbungsmappe gibt es 8,50 Euro. Für jede Online-Bewerbung 2,50 Euro.

Online-Steuererklärung für dein Studium

Mit den klassischen Steuerformularen, mit Unterstützung einer Steuer-CD-ROM oder über einen Online-Anbieter - es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu erstellen. Eine speziell für Studenten und Absolventen entwickelte Steuer-Software bieten wir dir mit unserer Plattform www.studentensteuererklärung.de. Unser Steuer-Tool navigiert dich anhand einfacher Fragen durch deine Steuererklärung. Hilfen und Tipps helfen dir dabei, dass du keine wichtigen Angaben vergisst und eine möglichst hohe Erstattung der Studienkosten erzielen kannst. Pro erstellter Steuererklärung verlangen wir eine eine Gebühr von 34,90 Euro, die du im Folgejahr wiederum als Werbungskosten von der Steuer absetzen kannst.