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Steuererklärung für Studierende 7 Jahre rückwirkend möglich

Immer wieder lehnen Finanzämter Steuererklärungen von Studierenden aufgrund von angeblichen Fristversäumnissen ab. Begründung: Die Abgabe der Steuererklärung sei nur bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Das gilt allerdings nicht für Verlustvorträge! Die können Studierende und Absolvent:innen bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen.


AUF EINEN BLICK

  • Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann freiwillig eine machen.
  • Mit einer Steuererklärung stellst Du einen Antrag zur Einkommensteuerveranlagung und/oder einen Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung.
  • Die freiwillige Steuererklärung ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.
  • Ein Verlustvortrag ist bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich.
  • Du kannst im Rahmen Deiner Steuererklärung Deine Studienkosten als Verluste steuerlich geltend machen.
  • Weist das Finanzamt die Steuererklärung wegen Überschreitung der Abgabefrist von 4 Jahren zurück, solltest Du Einspruch einlegen.

Was ist ein Verlustvortrag?

Für die meisten Studierenden ist die wichtigste Frage zum Thema Steuern: Wie kann ich Studienkosten steuerlich geltend machen und Steuern sparen? Antwort: mit einem sogenannten Verlustvortrag. Im Rahmen Deiner Steuererklärung teilst Du dem Finanzamt alle Studienkosten (sie heißen dann Werbungskosten) für die Zweitausbildung mit. Absetzbare Kosten sind zum Beispiel Studiengebühren, Semesterbeiträge, Fahrtkosten und Fachliteratur. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, merkt sich das Finanzamt den Differenzbetrag als Verlust. Sobald Du das erste Mal Steuern zahlen musst, werden die vorgetragenen Verluste aus Deinem Studium mit Deinen Einkünften verrechnet. So holen sich Berufseinsteiger:innen eine satte Steuererstattung. Und deshalb lohnt es sich, eine Steuererklärung als Student:in auch rückwirkend abzugeben!

Wichtig: Beim Erststudium erkennt das Finanzamt die Studienkosten lediglich als Sonderausgaben an. Du kannst sie nur im Jahr, in dem sie entstehen, steuerlich absetzen. Ein Verlustvortrag ist damit nicht möglich.

Wie stelle ich einen Antrag auf Verlustfeststellung?

Wer einen Verlust geltend machen will, stellt beim Finanzamt einen Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung. Dafür machst Du ganz oben auf dem Mantelbogen Deiner Steuererklärung einfach ein Häkchen an der entsprechenden Stelle. Unsere Steuer-App setzt das Häkchen automatisch und führt Dich Schritt für Schritt durch Deine Steuererklärung.

Wie lange kann ich meine Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Wenn Du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, kannst Du trotzdem beim Finanzamt einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen. Du gibst also eine freiwillige Steuererklärung ab. Das ist sinnvoll, wenn Du im Steuerjahr mehr Lohnsteuer gezahlt hast als Du musst und Du Dir Steuern zurückholen willst. Oder wenn Du zum Beispiel Kapitalerträge hast, aber mit Deinen gesamten Einkünften innerhalb des Grundfreibetrags liegst (2023: 10.908 Euro) und Dir die gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen willst.

Für diese freiwillige Steuererklärung gilt eine vierjährige Festsetzungsfrist. Du kannst also bis zu 4 Jahre nach Ablauf eines Steuerjahres rückwirkend eine Steuererklärung für besagtes Jahr abgeben. Abgabefrist ist immer der 31. Dezember. Darüber hinaus gibt es keine Fristverlängerung.

Wie lange kann ich rückwirkend einen Antrag auf Verlustfeststellung abgeben?

Anders als beim Antrag zur Einkommensteuerveranlagung ist der Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung 7 Jahre rückwirkend möglich! Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Finanzämter Steuererklärungen ablehnen, weil angeblich die Frist zur Abgabe verpasst wurde. Im Regelfall reicht dann ein Einspruch, um das Finanzamt eines Besseren zu belehren.

Wie lege ich Einspruch beim Finanzamt ein?

Wird eine Steuererklärung vom Finanzamt wegen Fristversäumnis abgelehnt, bekommst du ein Schreiben mit etwa diesem Inhalt: “Eine Antragsveranlagung kommt nicht in Betracht, weil die Festsetzungsfrist von 4 Jahren überschritten ist.”

Wolltest Du aber einen Verlust feststellen lassen, solltest Du innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens Einspruch beim Finanzamt einlegen. In diesem Einspruch weist Du darauf hin, dass Du mit Deiner Steuererklärung keinen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung eingereicht hast, sondern einen Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung. In der Regel akzeptiert das Finanzamt Deinen Einspruch anstandslos.

Du kannst Dir hier einen entsprechenden Muster-Einspruch herunterladen.

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