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Steueränderungen im Jahr 2017

In steuerlicher Hinsicht dürfen wir uns auf das Jahr 2017 freuen. Ein gestiegener Grundfreibetrag und höhere Pauschalen führen zu mehr Steuerentlastung.

In steuerlicher Hinsicht dürfen sich viele Bürger auf das Jahr 2017 freuen. Ein gestiegener Grundfreibetrag und höhere Pauschalen führen zu mehr Steuerentlastung. Die wichtigsten Änderungen in Sachen Steuern im Jahr 2017 auf einen Blick.

Höherer Grundfreibetrag

Zum 1. Januar 2017 hat sich der Grundfreibetrag von 8.652 Euro (in 2016) auf 8.820 Euro erhöht. Einkommen bis zu diesem Grenzwert ist grundsätzlich von der Steuer befreit. In 2018 steht eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro an. Für Partner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung), gelten jeweils die doppelten Werte.

Höhere Pauschale für Umzugskosten

Wer aus beruflichen Gründen oder im Zuge einer Ausbildung die Wohnung wechseln muss, der darf sich in 2017 auf eine höhere Umzugskostenpauschale freuen. Diese steigt für Umzüge ab dem 1. Februar 2017 auf 764 Euro an (seit dem 1. März 2016 gab es pauschal 746 Euro). Für Verheiratete und Alleinerziehende gilt die doppelte Umzugskostenpauschale von 1.528 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es einen Zuschlag von 337 Euro.

Höherer Kinderfreibetrag

Eltern profitieren ab sofort von einem gestiegenen Kinderfreibetrag. Dieser hat sich von 7.248 Euro (in 2016) auf 7.356 Euro (2017) erhöht und wird in 2018 auf 7.428 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag reduziert das zu versteuernde Jahreseinkommen. Eltern können entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld beanspruchen - das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Eltern günstiger ist.

Mehr Kindergeld und höherer Kinderzuschlag

Eltern mit keinem oder nur geringem Einkommen können nicht vom Kinderfreibetrag profitieren und haben deshalb Anspruch auf Kindergeld. Dieses erhöht sich in 2017 um 2 Euro monatlich. Für das erste und das zweite Kind bekommen Eltern jetzt 192 Euro. Für das dritte Kind gibt es 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro.

Zusätzlich zum Kindergeld können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen noch einen monatlichen Kinderzuschlag beziehen. Dieser steigt in 2017 um 10 Euro auf 170 Euro an und steht Eltern zu, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den der Kinder.

Erleichterung für Menschen mit Behinderung

Behinderungen müssen ab 2017 nicht mehr jährlich nachgewiesen werden. Stattdessen muss der Grad der Behinderung einmal bei der Abgabe der ersten Steuererklärung angegeben werden. Eine erneute Angabe ist nur notwendig, wenn sich der Grad der Behinderung ändert.

Bei Altersvorsorge mehr steuerfrei

Ab 2017 können Arbeitnehmer bis zu 23.362 Euro steuerfrei in ihre gesetzliche Rentenversicherung oder ihren Rürup-Sparvertrag einzahlen. Das sind 595 Euro mehr als im jähr 2016.

Elektroautos von Kfz-Steuer befreit

Wer sich ein umweltfreundliches Elektroauto zulegen möchte, der braucht rückwirkend seit 2016 für 10 Jahre keine Kfz-Steuer zahlen.