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Warum Spenden auch aus steuerlicher Sicht eine gute Sache ist

Jährlich wird immer mehr gespendet. Das wirkt sich auch positiv auf deine Steuererklärung aus.

Viele Menschen leben immer bewusster. Sie achten darauf, was sie essen, wie ihre Kleidung produziert wurde und ob es aus ökologischer Sicht wirklich sinnvoll ist, nach Köln zu fliegen, anstatt lieber mit der Bahn zu reisen. In den letzten Jahren scheint sich das Konsum-Verhalten der Bevölkerung positiv zu entwickeln.

Man kann aber auch auf andere Art und Weise etwas Gutes bewirken und sich maßgebend für das eigene Umfeld einsetzen. Das Stichwort heißt „Spenden". Ob Blutspende, Kleiderspende oder Geldspende - jede Variante hilft und gibt Menschen, Tieren oder der Umwelt in der Not Hoffnung.

Leider beteiligt sich der Staat nicht an allen Vairanten einer Spende. Allerdings können Bürger ihre Geldspenden in der Steuererklärung angeben und somit die Steuerlast mindern. Ein Grund mehr, um zu spenden.

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Was ist eine Spende eigentlich?

In Deutschland wird von Jahr zu Jahr mehr gespendet. Durchschnittlich gibt jeder knapp 150€ für einen wohltätigen Zweck aus. Insgesamt sind das sage und schreibe ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr.

Bei Spenden handelt es sich um freiwillig geleistete Vorgänge. Besonders wichtig ist, dass dabei keine Gegenleistung erwartet wird. Um auch als Spender einen zusätzlichen Nutzen zu haben, dürfen Zuwendungen nur (in Form von Geld, ehrenamtliche Tätigkeit usw.) an steuerbegünstigte Organisationen gezahlt werden.

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Begünstigte Organisationen

Kirchen, Unis, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen zählen zu den begünstigten Organisationen. Auch politische Parteien gehören mit in die Liste, bekleiden allerdings eine Sonderposition im Steuerrecht.

Nur Spenden an steuerbegünstige Organisationen mit Sitz in Deutschland werden in der Steuererklärung berücksichtigt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass zum Beispiel Geldgaben an Obdachlose nicht anerkannt werden.

Es gibt natürlich unterschiedliche Formen einer Spende. Das können sein:

  • Geldspende
  • Sachspende (Altkleider etc.)
  • Aufwandsspenden (Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeiten)
  • Vergütungsspenden (wenn der vertraglich vereinbarte Lohn als Spende abgeführt wird)

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Spenden unbegrenzt absetzbar?

Grundsätzlich werden Spenden als Sonderausgaben abgesetzt. Bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte können steuerlich geltend gemacht werden. Spendest du mehr als 20% deiner Einnahmen, dann wird der Betrag, der diesen Wert übersteigt, ins nächste Jahr übernommen und in der nächsten Einkommensteuererklärung angerechnet.

Auch Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben angegeben werden. Ähnlich verhält es sich mit Aufnahmegebühren für gemeinnützige Organisationen.

Beiträge und Spenden für folgende Institutionen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt:

  • Sportvereine
  • Gesangsvereine
  • Spielmannszüge
  • Karnevalsvereine
  • usw.

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Nachweispflicht

Grundsätzlich muss jede Spende nachweisbar sein. Das bedeutet, dass entsprechend vorgeschriebene Muster als Spendenbescheinigung vorliegen müssen. Die sogenannte Zuwendungsbestätigung gibt Auskunft über die Art der Spende, den Spendenbetrag und belegt, dass die Zuwendung einzig für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wurde.

Meistens erhältst du die Zuwendungsbestätigung automatisch im Folgejahr. Das Finanzamt akzeptiert nur Originale, daher ist es ratsam, eine Kopie von der Spendenquittung anzufertigen.

Hinsweis: Spenden bis zu 200€ müssen nicht im Original nachgewiesen werden. Hier genügt einfach ein Kontoauszug oder ein Online-Banking-Ausdruck.

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Spendennachweis vergessen oder zu spät erhalten

Das ist zwar kein Weltuntergang, kann aber unter Umständen zu Problemen führen. Es gibt eine Möglichkeit, die Spende als Sonderausgabe nachzutragen.

Sobald du den Steuerbescheid auf dem Tisch liegen hast, solltest du prüfen, ob etwaige Spenden berücksichtigt wurden (obwohl kein Nachweis beigefügt wurde). Sollte das nicht der Fall sein, muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch eingelegt werden. Nur so kann die Zuwendung noch nachträglich erfasst werden.

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