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Sinn und Unsinn der Vermögensteuer

Über kaum eine Steuer wird mehr diskutiert als über die Vermögensteuer.

Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer. Von dieser Tatsache kann man inzwischen fast jeden Tag lesen oder hören. Eine wirkliche Neuigkeit ist das bereits seit Jahren nicht. Und trotzdem gibt es derzeit noch keinen gescheiten Lösungsansatz, der das Abdriften beider Pole verhindert.

Steuern rauf: ja oder nein? Steuern senken: ja oder nein? Rentenniveau einfrieren, Mindestlohn anheben oder doch lieber Leiharbeiter-Firmen verbieten? Es gibt etliche Möglichkeiten, etwas gegen die negative Entwicklung auszurichten. Und in diesem Zusammenhang kommt immer wieder die vielbesprochene Vermögensteuer ins Spiel.

Doch was hat es damit überhaupt auf sich? Ab wann bin ich denn vermögend und gab es diesen ganzen Spaß nicht ohnehin schon mal? Über den Sinn und Unsinn einer Vermögensteuer wird seit Jahren heftig gestritten. Kurz vor der Bundestagswahl entfacht das Thema wieder hitzige Debatten und spaltet ein Stück weit die Gesellschaft.

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Aktuelles zur Vermögensteuer

Ein ganzes Jahrhundert lang wurde die Vermögensteuer in Deutschland als sogenannte Substanzsteuer erhoben. Seit 1997 ist damit bereits Schluss. Das entschied damals das Bundesverfassungsgericht, welches eine Ungleichbehandlung von Immobilien im Gegensatz zu anderen Vermögensarten festgestellt hat.

In allen neuen Bundesländern wurde die Vermögensteuer kurioserweise nie einbezogen. Kurz vor der Bundestagswahl werden die Stimmen wieder lauter, die eine Wiedereinführung fordern. Nicht zuletzt sind es Gewerkschaften, Ökonomen und Parteien des vor allem linken Spektrums, die sich für die Vermögensteuer stark machen.

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Wäre eine Vermögensteuer sinnvoll?

Sinnvoll wäre sie allemal, ob sie auch fair und richtig ist, steht auf einem ganz anderen Papier. Die Mehreinnahmen würden sich pro Jahr auf etwa 10 Milliarden Euro belaufen, die für diverse Bereiche eingesetzt werden könnten.

Ganz so einfach lässt sich die Vermögensteuer aber nicht wiedereinführen, da zunächst einmal die Parität zwischen den zahlreichen Vermögensformen hergestellt werden müsste. Zudem würde die Einführung eine Menge Geld kosten, da Reformen auch bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen.

Die SPD stellte 2012 einen Gesetzesentwurf vor, in dem es hieß, dass Vermögen ab 2 Millionen Euro eine Grundlage für eine zusätzliche Besteuerung bieten würde. Die Partei wollte das Eigentum mit 1% versteuern. Lediglich 0,02% der deutschen Bevölkerung wären von diesem Gesetz betroffen.

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Wiedereinführung der Vermögensteuer

Von einer Wiedereinführung der Vermögensteuer wäre in Deutschland kaum jemand betroffen. Zumindest dann nicht, wenn die Steuer nach einem ähnlichen Modell ausgerichtet wäre, wie der Gesetzesentwurf von 2012. Zudem sind Eigentum wie ein Haus oder eine Wohnung sowie größere Ersparnisse außen vor.

Gerade nach der Finanzkrise von 2009 stößt eine mögliche Vermögensteuer immer mehr auf Akzeptanz in der Bevölkerung. Ein weiterer Entwurf, zum Beispiel der von den Grünen, sieht vor, Vermögen bereits ab 1 Million Euro mit 1,5% zu besteuern.

Laut DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) heißt es, dass die wohlhabendsten zehn Prozent in Deutschland über mehr als 50 Prozent des Nettovermögens verfügen. Ebenso heißt es, dass das reichste Prozent der Bevölkerung 32 Prozent des gesamten Nettovermögens besitzt.

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CONTRA VERMÖGENSTEUER

Gegner haben ein starkes Argument auf ihrer Seite. Schließlich haben diejenigen, die ein Vermögen angehäuft haben, bereits Einkommensteuer gezahlt und sind ihrer Steuerpflicht nachgekommen. Auch bei Schenkungen und Erbschaften schöpft der Staat ab einem bestimmten Wert ab.

Wer dann mit seinen erzielten Vermögen noch zusätzlich Gewinne generiert, muss eine Abgeltungsteuer zahlen. Es ist also nicht so, dass Reiche gar keine Steuern entrichten müssen.

Nicht zuletzt hat auch der Mittelstand Befürchtungen, dass mit einer möglichen Wiedereinführung der Vermögensteuer höhere Belastungen zu erwarten sind, da Immobilien und andere Betriebsmittel zur Ermittlung des Vermögens herangezogen werden. Firmenpleiten könnten somit die Folge sein.

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