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Senioren im Studium: Sind Studienkosten steuerlich absetzbar?

Menschen im Ruhestand haben es oft schwerer.

Wie oft hört man Menschen sagen: “Das werde ich eines Tages noch machen!” Ganz genau - viel zu oft. Viele Menschen heben sich ihre Träume so lange auf, bis es im Prinzip eines Tages zu spät ist, um sie zu verwirklichen. Unser Berufsalltag lässt es schlichtweg nicht zu, so zu leben, wie wir es gerne hätten.

Nach dem Abi entscheiden sich Studenten für ein Fach, das sie nur aus Vernunft studieren, nach dem Abschluss geht es direkt in den Job, obwohl eine Weltreise vielleicht die bessere Wahl gewesen wäre und der Traum vom Auswandern bleibt eine Illusion, weil einfach der Mut fehlt.

Erst dann, wenn das Berufsleben hinter einem liegt und man sich auf andere wichtige Dinge fokussieren kann, hat man erneut die Chance, das zu machen, worauf man Lust hat. Zahlreiche Senioren entscheiden sich dazu, nochmal ein Studium aufzunehmen. Doch sind die Kosten dafür dann auch steuerlich absetzbar?

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Rentner und die Steuererklärung

Viele Senioren sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Für mehr als 4 Millionen Menschen im Ruhestand trifft dies zu, da ihre Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen.

Im Allgemeinen sind Rentner zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt werden
  • Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt werden
  • Einkünfte aus Vermietung und/oder Verpachtung erzielt werden
  • Kapitaleinkünfte erzielt werden
  • pauschal versteuerter oder steuerfreier Arbeitslohn erzielt bezogen wird

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Senioren im Studium

Grundsätzlich kann jeder seine Kosten für ein Studium, eine Weiterbildung oder Fortbildung von der Steuer absetzen, sofern diese im Zusammenhang mit künftigen Einkünften stehen.

Für Ruheständler sieht die Sachlage aber schon ganz anders aus. Sie müssen auf einen großzügigen Sachbearbeiter hoffen, der die Ausgaben anerkennt. Ansonsten können die Kosten für ein Studium oft nicht angesetzt werden, da das Finanzamt von einer Privatangelegenheit ausgeht. Es gibt aber auch Fälle, bei denen das Finanzamt die Kosten berücksichtigt.

Dann sind auch Ausgaben für folgende Posten abzugsfähig:

  • Teilnahmegebühren
  • Kursgebühren
  • Büromaterial
  • Laoptop
  • Büromöbel
  • etc.

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Können Rentner ihre Steuerlast auch anders senken?

Genau wie Arbeitnehmer können Senioren ihr zu versteuerndes Einkommen mindern, etwa mit sogenannten Freibeträgen und Pauschalen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner:

Hinweis: Rentner, die ihre Haushaltskasse mit einem Minijob aufbessern möchten, zahlen auf die zusätzlichen Einnahmen keine Steuern. Ist der Nebenjob allerdings sozialversicherungspflichtig, dann werden Steuern fällig.