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Private Krankenversicherung für Studenten – wann ist das sinnvoll?

Ist eine PKV im Studium lohnend oder sollte man lieber in der GKV bleiben?

Patienten 2. Klasse – so fühlen sich Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im Wartezimmer. Obwohl bestellt, scheint sich seit 45 Minuten nichts im Sprechzimmer zu rühren. Außer, dass Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) aus dem Stand heraus aufgerufen werden. Noch krasser sind die Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt. Hier liegen Monate in der Vergabe von Terminen zwischen GKV und Privatversicherten. Viele Kassenpatienten sehen die PKV als Versicherung der Elite. Nur Reiche können sich diesen Versicherungsschutz leisten. Diese Haltung spiegelt die Realität nicht wider.

Der Grund: Ob Bürger Zugang zu einer PKV haben, richtet sich nur indirekt nach dem Einkommen. Ausschlaggebend sind in erster Linie die Regelungen aus dem SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch). Hier werden Fragen der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. So gilt für Beschäftigte, dass diese bis zum Erreichen der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sich in der GKV versichern müssen. Aber: Gewisse Personenkreise – und dazu gehören Studenten – dürfen sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Was ist in diesem Zusammenhang zu beachten? Und lohnt sich der Abschluss einer PKV für Studenten in der Praxis überhaupt?

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Unterschiede zwischen GKV und PKV

Was Krankenkassen und private Versicherer unterscheidet, sind vor allem die Rahmenbedingungen. Während die GKV nach dem Solidarprinzip aufgebaut wird – mit identischen Leistungen für alle – ist die PKV in ihrer Tarifgestaltung sehr flexibel. Nur in bestimmten Fällen schreibt der Gesetzgeber vor (Basis-/Standardtarif und Notlagentarif), welche Leistungen enthalten sein müssen.

Prinzipiell ließe sich in der Privaten Krankenversicherung ein komfortables Leistungspaket mit:

  • 1-Bett-Zimmer
  • Chefarztbehandlung
  • 100 Prozent Zahnersatz

realisieren. Die Frage ist allerdings, ob sich Studenten diese Form der Krankenversicherung leisten können.

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Unterschiede GKV vs. PKV

GKV PKV
Finanzierungsform Solidarprinzip Kapitaldeckung
Leistungen Kostenbetrachtung & medizinische Notwendigkeit sowie Kernleistungen zentral vorgegeben freie Tarifwahl, Paschal- oder Modultarife
Zuzahlung Arznei-, Hilfs- und Heilmittel entsprechend SGB V Selbstbehalt kann auf Wunsch eingeschlossen werden
Beitragserstattung Nur über Wahltarife möglich In vielen Tarifen regelmäßig vorgesehen
Geltungsbereich Nur in Deutschland EU-weit im Regelfall ohne Einschränkungen, weltweit zeitlich begrenzt

Für Studenten besteht die Möglichkeit, in die Private Studentische Krankenversicherung einzutreten. Hierbei handelt es sich um einen Sondertarif, auf den sich Unternehmen in der Branche geeinigt haben. Allerdings wird dieser Tarif nicht von allen Gesellschaften angeboten. Die Besonderheit dieser Ausbildungstarife besteht unter anderem darin, dass hier:

  • eine Altersbeschränkung vorgesehen ist
  • keine Altersrückstellungen gebildet werden.

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Wovon hängt die Höhe der Prämie in der PKV ab?

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Studenten entweder keinen Beitrag – da sie beitragsfreies Mitglied der Familienversicherung sind – oder müssen festgelegte Beiträge der studentischen Krankenversicherung/freiwilligen Mitgliedschaft aufbringen. Deren Höhe orientiert sich an vorgegebenen Rechengrößen. In der PKV folgt die Beitragsgestaltung anderen Gesetzen. Hier sind:

  • das Eintrittsalter
  • der Gesundheitszustand
  • die versicherten Leistungen

wesentlich. Das Geschlecht spielt inzwischen keine Rolle mehr.

Der Gesundheitszustand bildet das biometrische Risiko für den Versicherer ab, für ärztliche Leistungen aufkommen zu müssen. Relevant sind gefahrerhöhend unter anderem Übergewicht oder Vorerkrankungen. Diese Faktoren führen entweder zu einem Risikozuschlag, der Vertrag wird teurer, oder eine Ablehnung. Glücklicherweise lassen sich die Beiträge in einer Summe bis zu 1.900 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.

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Wann können sich Studenten privat versichern?

Die Möglichkeit, als Student in eine private Krankenversicherung einzutreten, ist im ersten Moment nicht offensichtlich. Der Grund: Nach § 5 SGB V gehören Studenten eigentlich zu jener Personengruppe, die Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen ist. Die eigentlich interessanten Details tauchen im Paragrafen zur Befreiung von der Versicherungspflicht auf. Hier heißt es in § 8 SGB V, dass sich Studenten auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen können.

Aber: Diesen „Joker“ dürfen Studierende nur zu bestimmten Zeitpunkten aus dem Ärmel zaubern – und zwar:

  • zu Beginn des 1. Semesters
  • zum Ende der Familienversicherung
  • nach Ende der studentischen Krankenversicherung.

Hintergrund: Zu den genannten Zeitpunkten verändert sich jedes Mal der Versicherungsstatus des Studenten. Und in genau diesen Momenten muss die individuelle Situation immer wieder neu betrachtet werden.

Beispiel: Mit der Immatrikulation hat das Gros der Studenten im Erststudium noch die Möglichkeit, den Schutz der Familienversicherung der GKV zu genießen. Bedeutet nichts anderes als eine beitragsfreie Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Erlischt dieser Anspruch, treten Studenten entweder in die studentische Krankenversicherung ein oder lassen sich von der Versicherungspflicht befreien und werden PKV-Versicherte.

Ob sich dieser Schritt rechnet, ist letztlich eine Frage der Prämie im ausgesuchten PKV-Tarif.

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Wie sieht es nach dem Studium aus?

Studenten schlagen nach ihrem Studium ganz unterschiedliche Wege ein. In den meisten Fällen bedeutet die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, dass Versicherungspflicht in der GKV besteht. Wer in die öffentliche Verwaltung wechselt und den Beamtenstatus genießen kann, hat wieder die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Ganz ähnlich sieht es für Absolventen aus, die sich direkt – etwa mit einem Start-Up – selbstständig machen. Aber: Da ab jetzt Altersrückstellungen gebildet und Aspekte wie das Krankengeld berücksichtigt werden müssen, sind die Tarife teurer als im Vergleich zur studentischen PKV.

Tipp: Sollte eine nahtlose Fortsetzung der Mitgliedschaft in einer PKV nach abgeschlossenem Studium nicht möglich – mittelfristig eine Rückkehr aber gewünscht sein – kann über eine Anwartschaft nachgedacht werden.

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Fazit: Die PKV für Studenten kann sich lohnen

In Deutschland müssen sich auch Studenten gegen Krankheitskosten absichern. In vielen Fällen wird auf die Familienversicherung der GKV gesetzt. Günstiger kann sich kein Student versichern. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen, sollte auch über die PKV nachgedacht werden. Letztere bietet spezielle Ausbildungstarife an, deren Leistungen nicht nur mit den Krankenkassen mithalten. Gerade im Ausland oder beim Zahnarzt und den Sehhilfen sind die Unterschiede zwischen den Versicherungszweigen deutlich spürbar. Aber: Die Entscheidung muss klar durchdacht werden. Ein Wechsel in die GKV ist anschließend nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Quellen: