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Praktikum von der Steuer absetzen

So machst du es richtig.

Vor, während oder nach dem Studium ein Praktikum zu absolvieren ist für die meisten zukünftigen Arbeitnehmer fast schon obligatorisch. Für viele Studenten ist eine bestimmte Praktikumszeit fest in den Studienverlauf integriert, andere nutzen die freie Zeit während der Semesterferien für die persönliche Weiterbildung und sammeln so wichtige Praxiserfahrungen für den späteren Arbeitsmarkt. Praktika können sowohl in der eigen Unistadt, in einer fremden Stadt im eigenen Land oder auch im Ausland absolviert werden. Fest steht: In allen Fällen entstehen Kosten, die teilweise extrem hoch ausfallen können.

Da Praktika einen Teil der beruflichen Ausbildung darstellen, beteiligt sich der Staat jedoch an diesen Kosten. Denn viele Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Praktikum getätigt werden müssen, gelten als Werbungskosten und können demnach in der Steuererklärung angegeben werden.

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Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum

Bei einem Pflichtpraktikum muss ein klarer Bezug zum Studium bestehen, damit die Kosten als Werbungskosten akzeptiert werden. In den meisten Fällen genügt der Studienverlaufsplan und/oder die Studienordnung als Nachweis aus. Im Falle eines freiwilligen Praktikums muss der Bezug dagegen individuell nachgewiesen werden, was sich gegebenenfalls als schwierigeres Unterfangen herausstellen kann. Hilfreich kann hier ein detailliertes Praktikumszeugnis oder eine Praktikumsbescheinigung sein, welche die vermittelten Kenntnisse genau beschreibt, sodass daraus der Bezug zum Studienfach hergestellt werden kann.

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Folgende Punkte können als Werbungskosten abgesetzt werden

Arbeitsmittel

Alle Arbeitsmittel, die extra für das Praktikum angeschafft werden mussten, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Reisekosten

Auch die Kosten für die Hin- und Rückreise zum Ort des Praktikums im In- oder Ausland sind Teil der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Praktikum auftreten und gelten damit als Werbungskosten.

Unterkunftskosten

Wer in einer anderen Stadt oder einem einem anderen Land Miete zahlt, um dort sein Praktikum zu absolvieren, kann diese Kosten ebenfalls steuerlich absetzen.

Verpflegungsmehraufwand

Für ein Praktikum außerhalb des Wohnortes gibt es pro Tag eine Pauschale in Höhe von 24 €. Wenn das Praktikum im Ausland absolviert wird, hängt die Höhe von den jeweiligen ausländischen Sätzen ab und kann unter Umständen noch viel höher ausfallen (22 € - 72 €). Gefördert werden maximal 3 Monate, so kommen bei einem Auslandspraktikum in Paris beispielsweise 5.220 Euro zusammen.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten sind einer der wichtigsten Punkte in der Steuererklärung - auch für Praktikanten. Die Kosten für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle können, wie bei normalen Arbeitnehmern, von der Steuer abgesetzt werden. Dafür kann die Kilometerpauschale (30cent/Km) genutzt werden oder man gibt die tatsächlich entstandenen Kosten an, falls öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden und diese höhere Kosten verursachen. In beiden Fällen gilt jedoch, dass nur der Hinweg zählt, der Heimweg wird nicht berücksichtigt.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings noch: Wie auch bei den Studienkosten, werden momentan nur die Kosten aus der Zweitausbildung akzeptiert. Das Urteil für die Erstausbildung steht noch aus.

Für alle Masterstudenten oder Bachelorstudenten mit abgeschlossener Berufsausbildung gilt jedoch: Mit einer Steuererklärung kann man sich richtig viele Kosten von seinem Praktikum vom Staat zurückholen.