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Minijob: Was ist eine Pauschalversteuerung?

Wenn die steuerliche Leistungsfähigkeit außer Acht gelassen wird.

Dass Bürger in Deutschland besonders viel Steuern zahlen müssen, ist kein Geheimnis. Knapp 50% des Bruttolohns müssen Topverdiener monatlich an den Staat abdrücken. Viele müssen sogar den Spitzensteuersatz entrichten. Klar, die Betroffenen verdienen dann auch viel, reich sind sie deswegen aber noch lange nicht.

Zudem mehren sich die Stimmen, dass die Besteuerung ungerecht sei. Zwar müssen Geringverdiener weniger löhnen, im Verhältnis zur Speerspitze macht das prozentual aber kaum einen Unterschied. Wäre unsere Gesellschaft denn eine so viel bessere, wenn jeder denselben Steuersatz abtreten müsste?

Das Gedankenexperiment ist gar nicht so abwegig, da das deutsche Steuerrecht auch Pauschalversteuerungen kennt. Dass das aber reichlich wenig mit sozialer Gerechtigkeit zu tun hat, liegt auf der Hand. Stellt sich natürlich die Frage, worum es sich dabei überhaupt handelt.

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Was ist eine Pauschalversteuerung?

Hinter dem Begriff „Pauschalversteuerung" steckt nichts Anderes als eine Kopfsteuer. Dabei zahlen alle Bürger denselben Steuersatz. Parameter wie Wohnort, wirtschaftliche Verhältisse oder Bürgereigenschaft werden nicht betrachtet. Das wiederum bedeutet, dass sich die Höhe der zu entrichtenden Beträge nicht nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit richtet.

Angewandt wird die Pauschalversteuerung, wenn der Aufwand zur Ermittlung eines individuellen Steuersatzes im Vergleich zur Höhe der Steuereinnahmen zu aufwendig ist. Es gibt in Deutschland mehrere Bereiche, in denen auf eine Pauschalversteuerung zurückgegriffen wird.

Pauschalversteuerung bei

  • Minijobs
  • Lohnsteuer
  • Lohnsteuer bei Zukunftssicherungsleistungen
  • Gruppenunfallversicherung

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Pauschalversteuerung bei Minijobs

Viele Studenten jobben neben dem Studium, um sich ein paar Taler hinzuzuverdienen. Generell ist jeder Minijob bis zu 450€ pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Seitdem auch für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn gilt, kannst du maximal 52,9 Stunden im Monat arbeiten gehen. Bis zu dieser Grenze wird das Gehaltslimit voll ausgeschöpft.

Was viele nicht wissen, ist, dass auch bei einem Minijob Steuern fällig werden. Das weiß allerdings deswegen kaum jemand, weil der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschale an den Staat zahlt, wovon wir gar nichts mitbekommen.

Es gibt in Deutschland 3 Varianten, wie der Lohn eines 450€-Jobs besteuert wird:

  1. Arbeitgeber zahlt Pauschale von 2% an den Staat
  2. Arbeitgeber zahlt Pauschale von 20% an den Staat
  3. Steuerabzugsverfahren über elektronische Lohnsteuerkarte

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Pauschalversteuerung mit 2%

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, zahlen pauschal in der Regel 2% an den Staat. Dabei wird der Lohnempfänger nicht besteuert und bekommt von diesem Vorgang nichts mit. Ein weiterer Vorteil ist, das Minijobber in diesem Fall nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Pauschalversteuerung mit 20%

Werden bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen Sozialversicherungsbeiträge fällig, dann greift für den Arbeitgeber die Pauschalversteuerung von 20%. Eine Pauschalversteuerung von 2% ist dann nicht mehr möglich. Studenten sind bei dieser Variante ebenfalls von der Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung befreit.

Versteuerung über elektronische Lohnsteuerkarte

Wer mehrere Minijobs ausübt, wird der Steuerklasse 6 zugewiesen, obwohl auch dann keine Lohnsteuer fällig wird.

Dein Arbeitgeber besteuert dein Einkommen über die elektronische Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuer wird dabei von ihm direkt ans Finanzamt übermittelt.

Es ist dringend anzuraten, bei dieser Variante, in der die Höhe der Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse festgelegt wird, eine Steuererklärung abzugeben, um sich eine Rückerstattung zu sichern.

Gut, dass wir dir ein speziell für Studenten entwickeltes Tool an die Hand geben, mit dem du kinderleicht deine Steuererklärung in nur wenigen Minuten erstellen kannst.

Hier geht´s zur Einkommensteuererklärung.

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