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Das sind die wichtigsten Pauschal- und Freibeträge im Überblick

Es gibt Freibeträge und Pauschalbeträge, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Einige zieht der Staat automatisch ab, andere müssen beantragt werden.

Kannst du dich noch an die gute alte Schulzeit erinnern? War es nicht nahezu idyllisch, über Schillers “Lied von der Glocke” fachsimpeln zu können, ohne dem Ernst des Lebens ausgesetzt zu sein? Oder wer erinnert sich nicht an Goethes “Faust”, woraus wohl jeder noch ein paar Verse rezitieren kann?

Die Blase der schönen Erinnerungen platzt plötzlich, sobald Begriffe wie “Steuererklärung”, “Freibeträge” und “Pauschalbeträge” auf sie einprallen. Warum kann ich Aufsätze über Gedanken-Wirrwirr berühmter Dichter verfassen, aber keine Steuererklärung abgeben, ohne daran zu verzweifeln?

Wir geben euch diesen Tipp: Ruhe bewahren! Mit unserer Übersicht über alle relevanten Frei- und Pauschalbeträge kann nichts mehr schief gehen.

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Freibeträge vs. Pauschalbeträge

Vorab ein kleiner Exkurs: Freibeträge und Pauschalbeträge reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen. Einige dieser Beträge werden dir automatisch gestattet, andere wiederum müssen von dir extra beantragt werden.

Zu den wichtigsten Pauschalbeträgen gehören Werbungskosten sowie Entfernungspauschalen. Eltern profitieren in erster Linie von Freibeträgen, die ihnen für die Kinder gewährt werden. Doch es gibt noch weitaus mehr.

Mag ja alles sein und klingt so weit ganz logisch, doch was genau verbirgt sich denn nun hinter den Begriffen?

Freibeträge markieren eine Grenze, bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt. Einkünfte, die über diesem Wert liegen, müssen versteuert werden.

Pauschalbeträge werden in der Regel vom zuständigen Finanzamt ohne Nachweise anerkannt. Mit diesen Beträgen wird ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei gestellt. Wer mehr Ausgaben hatte, als der Pauschalbetrag abdeckt, kann diese Kosten zusätzlich steuerlich geltend machen. Sind die Ausgaben jedoch geringer, dann wird jedem Bürger automatisch der jeweilige Pauschalbetrag gewährt.

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Grundfreibetrag

Vom Grundfreibetrag sollte jeder etwas gehört haben, der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt hat. Seit 2017 beträgt der Freibetrag 8.820€ pro Jahr. Bis zu diesem Wert musst du dein Einkommen nicht versteuern. Der Grundfreibetrag für Verheiratete liegt derzeit bei 17.640€.

Mit dem Grundfreibetrag soll das Existenzminimum für jeden sicher gestellt werden. Die Höhe des Freibetrags wird jährlich vom Sozialhilferecht bestimmt. Um diesen Freibetrag beanspruchen zu können, musst du nichts weiter unternehmen, da dieser Vorgang automatisch abläuft.

Arbeitnehmerpauschalbetrag

Vielleicht hast du schon mal was vom Arbeitnehmerpauschalbetrag gehört. Dabei handelt es sich um die Werbungskostenpauschale. Vater Staat zieht von deinem Einkommen automatisch einen Betrag in Höhe von 1.000€ als Werbungskostenpauschalbetrag ab. Das hat zur Folge, dass bestimmte Kosten ohne Nachweise berücksichtigt werden. Solltest du höhere Ausgaben haben, dann werden diese in der “Anlage N” festgehalten.

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Entfernungspauschale

Die berühmt-berüchtige Entfernungspauschale. Wer sich auch nur ein bisschen auskennt, kann dazu fast einen Vortrag aus dem Stegreif halten. __Sie ist Bestandteil der Werbungskosten__. Fahrten zur Arbeit oder zur Bildungseinrichtung können mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg) werden berücksichtigt. Zudem gibt es noch Pauschalen für Dienstreisen. Hierbei wird nicht nur die einfache Strecke, sondern der Hin- und Rückweg berücksichtigt (30 Cent pro Kilometer).

Für diejenigen, die weitaus mehr Kosten haben, sollten Belege aufbewahren, da das Finanzamt bei diesem Punkt häufiger nachhakt.

Versorgungsbezüge

Solltest du Unterhalt, Witwengeld oder eine Pension erhalten, dann profitierst du von einem Pauschalbetrag in Höhe von 102€. Erhältst du also Arbeitslohn und Versorgungsbezüge, dann kann der Pauschbetrag der Werbungskosten (1.000€) zusammen mit den 102€ angesetzt werden.

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Verpflegungspauschale

Es gibt Berufe, bei denen man mehr auf Reisen ist als in den eigenen trauten vier Wänden. Wer zu den (Un-)Glücklichen gehört, kann von der Verpflegungspauschale Gebrauch machen. Wer länger als 8 Stunden unterwegs ist, erhält 12€, ab 24 Stunden sind es 24€. Für An- und Abreisetage gelten jeweils 12€. Die Dauer der Abwesenheit muss in der “Anlage N” niedergeschrieben werden. Leider können in diesem Zusammenhang keine Belege für Restaurantbesuche eingereicht werden.

Pauschale für Umzugskosten

Von der sogenannten Umzugspauschale profiteren diejenigen, die berufsbedingt den Wohnort wechseln oder einfach näher an die Arbeitsstätte ziehen. Dabei muss sich der Arbeitsweg um mindestens 1 Stunde verkürzen.

Umzugskosten werden unter dem Punkt “haushaltsnahe Dienstleistungen” aufgelistet. Bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000€ können pro Jahr angesetzt werden. On top erhält jeder eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 764€.

In diesem Zusammenhang können auch Kosten für Renovierungen, Handwerkerarbeiten und Modernisierungen angesetzt werden. Des Weiteren werden Fahrten für Wohnungsbesichtungen oder doppelte Mieten berücksichtigt, sofern du entsprechende Belege deiner Steuererklärung beifügst.

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Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag

Natürlich werden auch Eltern vom Staat unterstützt. Der Kinderfreibetrag liegt 2017 bei 4.716€. Des Weiteren können Eltern noch vom BEA-Freibetrag profitieren. Dabei handelt es sich um den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Der BEA-Freibetrag beläuft sich derzeit auf 2.640€.

Diese Freibeträge können Eltern allerdings nur dann für sich beanspruchen, wenn die Ersparnis höher ist als das Kindergeld, das für das gesamte Jahr bezogen wird. Mit der Günstigerprüfung (Finanzamt pürft die für dich bessere Variante) wird automatisch der auf dich zutreffende Betrag angewandt.

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Entlastungsbetrag

Alleinerziehende aufgepasst. Wer Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag hat, kann den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908€ von der Steuer absetzen. Für jedes weitere Kind werden zusätzlich 240€ gewährleistet.

Die Entlastungsbeträge werden automatisch vom Einkommen abgezogen. Dafür muss der Entlastungsbetrag in der “Anlage Kind” beantragt werden.

Ausbildungsfreibetrag

Eltern können zusätzlich noch vom Ausbildungsfreibetrag profitieren. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das Kind muss bereits volljährig sein und darf nicht mehr zu Hause wohnen. Vom Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924€ können Eltern Gebrauch machen, die Kindergeld beziehen. Der Freibetrag muss ebenfalls mit der “Anlage Kind” beim Finanzamt beantragt werden.

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Übungsleiterfreibetrag

Noch nie was davon gehört? Dann bist du wahrscheinlich kein Ausbilder, Künstler oder Pfleger, der nebenberuflich etwas dazu verdient. Vom Einkommen eines Übungsleiters werden stolze 2.400€ abgezogen, die nicht versteuert werden müssen. Um vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zu können, musst du für eine gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Organisation tätig sein.

Hinweis: Auch Rentner, Hausmänner oder Arbeitslose können vom Freibetrag profitieren.

Ehrenamt

Vom Ehrenamtsfreibetrag kann jeder Gebrauch machen, der ehrenamtlich in einem Altenheim, einer Jugendherberge oder einer Behindertenwerkstatt tätig ist. Immerhin 720€ können im Jahr steuerfrei dazu verdient werden. Der Ehrenamtsfreibetrag muss beim Finanzamt beantragt werden.

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Sparerpauschbetrag

An dieser Stelle sollten Sparer ihre Lauscher sptizen. Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen verzeichnet, kann davon bis zu 801€ steuerfrei für sich behalten, ohne dass der Betrag versteuert werden muss. Doppelt so hoch ist der Sparerpauschbetrag für Verheiratete.

Pflegepauschbetrag

Die Unterbringung in ein Altenheim kann schnell sehr kostspielig werden. Für viele ist daran überhaupt nicht zu denken, auch aus moralischer Sicht nicht. Daher versorgen Angehörige ihre Liebsten immer öfter von zu Hause aus. Wer dafür keine Bezahlung erhält, kann pauschal 924€ pauschal von der Steuer absetzen. Der Pflegende muss hilflos sein oder die Pfegestufe 3 beanspruchen. Pflegen mehrere Angehörige eine Person, dann muss der Pflegepauschbetrag aufgeteilt werden.

Ausgaben, die höher sind als der Pauschbetrag, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

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Behindertenpauschalbetrag

Menschen mit Handicap können von verschiedenen Pauschalbeträgen Gebrauch machen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mindestens 310€, maximal jedoch 3.700€ können pro Jahr angesetzt werden. Der Behindertenpauschalbetrag muss zudem beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Auch hier gilt: Wer höhere Kosten hat, führt die Ausgaben einzeln unter “außergewöhnliche Belastungen” auf.