3 Min.

Nebenjob: Wann werden Steuern fällig?

Wie man sich mit dem Nebenjob ein finanzielles Polster aufbaut.

Nach dem Abi beginnt der Ernst des Lebens. Na ja, so richtig zwar noch nicht, aber der nächste Grundstein für eine gute Zukunft muss gelegt werden. Viele Studenten sind vor dem Uni-Start angespannt und aufgeregt, weil sie nicht so recht wissen, was sie erwartet und wie der Alltag an einer Uni aussieht.

Sind die ersten Sorgen nach ein paar Wochen erstmal verflogen, offenbaren sich oft neue Möglichkeiten, aber auch Problemfelder. So kann es nämlich vorkommen, dass das Geld einfach nicht ausreicht, da die studienbedingten Kosten doch höher sind als bisher angenommen.

Deswegen bewerben sich Studenten häufig für einen passenden Nebenjob. Ist dieser erstmal ergattert, stellen sich gleich mehrere Fragen. Muss ich meine Einnahmen versteuern? Wie viele Stunden darf ich schuften und was bleibt überhaupt am Ende des Monats übrig? Wir haben uns auf die Suche begeben und liefern dir die Antworten.

picture

Was ist ein Nebenjob und werden Steuern fällig?

Als Nebenjob wird eine Tätigkeit bezeichnet, die neben einem Hauptjob oder einem Studium/Ausbildung ausgebübt wird. Charakteristisch für einen Nebenjob ist, dass dieser pro Monat eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreiten darf. Aus steuerlicher Sicht gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem eigentlichen Job, dem Studium oder der Ausbildung und der Tätigkeit, der nebenbei nachgegangen wird.

Minijob neben Hauptberuf

Aber nicht nur Studenten bessern ihre Einnahmen mit einem Minijob auf, sondern auch Angestellte, die ihre Haushaltskasse zusätzlich auf Vordermann bringen möchten. Es ist also grundsätzlich möglich, neben dem Hauptberuf noch etwas Geld dazuzuverdienen.

picture

Was Hauptberufler sonst noch wissen müssen

Oberste Priorität hat der Hauptberuf. Auch der Chef muss über die Nebentätigkeit informiert werden, da eine Zuwiderhandlung im schlimmsten Fall rechtswidrig ist und somit der Jobverlust droht. Daher ist es anzuraten, sich beim Vorgesetzten eine Genehmigung einzuholen, um sich selbst abzusichern.

Mitunter kann auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag weiterhelfen. Dort sind nicht selten bestimmte Klauseln enthalten, die Aufschluss darüber geben, ob ein Minijob neben der Haupttätigkeit ausgeübt werden darf oder nicht.

Zu beachten ist außerdem, dass der Minijob keinerlei negative Auswirkung auf die eigentliche Tätigkeit haben darf. Wer also in einem Club Cocktails verteilt und am nächsten Morgen total übermüdet aufkreuzt, riskiert eine fristlose Kündigung. Zudem sollte keine Stelle angenommen werden, die in Konkurrenz mit der Haupttätigkeit steht. Für Coca Cola arbeiten und nebenbei bei Pepsi den Facebook-Account managen, ist vielleicht nicht die beste Idee. Aber das versteht sich eigentlich von selbst.

picture

Als Student nebenbei jobben

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird im Volksmund auch als Minijob bezeichnet. Auch das Synonym 450€-Job findet oft Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, seine Haushaltskasse neben dem Studium aufzubessern, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Natürlich gibt es diesbezüglich auch wieder einiges zu beachten. So darf der regelmäßige Arbeitslohn nicht mehr als 450€ pro Monat betragen. Wie oft und für wie viele Stunden du letztlich schuften gehst, spielt dabei keine Rolle. Eine Grenze, die ganz automatisch greift, gibt es aber dennoch. Seitdem auch für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn gilt, kann man maximal 52,9 Stunden im Monat arbeiten gehen.

Derzeit sind es 5.400€ pro Jahr, die ein Student neben dem Studium dazuverdienen darf, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. Das sind dann die vielbesprochenen 450€ im Monat.

picture

Pauschalversteuerung

Was viele nicht wissen, ist, dass auch bei einem Minijob Steuern fällig werden. Das weiß allerdings deswegen kaum jemand, weil der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschale an den Staat zahlt, wovon wir gar nichts mitbekommen.

Es gibt in Deutschland 3 Varianten, wie der Lohn eines 450€-Jobs besteuert wird:

  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 2% an den Staat
  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 20% an den Staat
  • Steuerabzugsverfahren über elektronische Lohnsteuerkarte

picture