Nachweise für die Steuererklärung: Diese Belege und Rechnungen solltet ihr aufbewahren
Viele Kosten können mit Pauschalbeträgen angegeben werden. Das Finanzamt behält sich jedoch das Recht vor, Rechnungen anzufordern.
Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer. Die meisten Kosten können stressfrei mit Hilfe von Pauschalbeträgen angegeben werden. Das Finanzamt behält sich allerdings das Recht vor, Rechnungen oder anderweitige Belege für bestimmte Kosten anzufordern.
Um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, lohnt es sich, bestimmte Belege aufzuheben. Im Folgenden geben wir euch eine Übersicht jener 14 Kostenpunkte, bei denen Nachweise angefordert werden könnten.
Immatrikulationsbescheinigung
Grundlage für die Anerkennung jeglicher Kosten ist, dass du im entsprechenden Jahr einen Studentenstatus hattest. Hierfür ist eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine Urkunde, die belegt, dass du im betreffenden Jahr an einer Hochschule eingeschrieben warst, unabdingbar.
Größere Anschaffungen
Große Kostenpunkte wie die Anschaffung eines neuen Computers, Laptops, Smartphones und Co. müssen nachgewiesen werden. Dies kann durch das Vorlegen der entsprechenden Rechnung oder einem Kontoauszug geschehen.
Auslandssemester
Wer die Kosten für ein Auslandssemester anrechnen lassen möchte, muss sicherstellen, dass die Studienleistungen bei uns im Lande anerkannt werden und dies mit einem entsprechenden Schreiben belegen. Wer gerne die Kosten für den Flug oder die Miete zurückerstattet bekommt, sollte Flugticket und Mietvertrag aufheben.
Praktikum
Bei einem Praktikum im Aus- oder Inland beteiligt sich der Staat an den Kosten für die Wohnung und Verpflegung. Hierfür reichen ein Praktikumsvertrag sowie ein entsprechender Mietvertrag aus.
Doppelte Haushaltsführung
Bei der doppelten Haushaltsführung kann der Staat eine Meldebescheinigung und einen Nachweis zur Mietzahlung entweder per Mietvertrag oder per Kontoauszug verlangen.
Ähnlich wie bei der doppelten Haushaltsführung muss auch bei einem Umzug die Meldebescheinigung beigefügt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerkosten geltend machen möchte, sollte die Bezahlung nicht in bar vornehmen. Für die Anrechnung dieser Kosten ist nämlich die Kombination aus Rechnung und Überweisungsbeleg notwendig.
Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer kann nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es baulich vom Wohnbereich abgetrennt ist. Um dies nachzuweisen, muss der Grundriss der Wohnung, aus dem diese bauliche Abtrennung klar hervorgeht, eingereicht werden.
Studiengebühren/Semesterbeiträge
Wer Studiengebühren und Semesterbeiträge angibt, muss auf eine Aufforderung zum Nachweis per Kontoauszug oder Rechnung vorbereitet sein.
Fachliteratur
Für Fachliteratur gibt es Pauschalbeiträge. Falls deine Ausgaben diese Pauschalen übersteigen und du dir gerne mehr Geld vom Staat zurückholen möchtest, dann solltest du die Rechnungen aufheben.
Versicherungen
Versicherungsbeiträge können teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Hier empfiehlt es sich, die Kontoauszüge und Rechnungen aufzuheben, falls das Finanzamt nachfragen sollte.
Sprachtests
Viele Studierende müssen Tests machen, die ihre sprachlichen Fähigkeiten beweisen (IELTS, TOEFL, GMAT etc.). Wer die Ausgaben in der Steuererklärung angibt, kann nach einer Rechnung gefragt werden.
Fahrtkosten
Für Fahrtkosten zur Hochschule gibt es eine Pauschale. Allerdings können zusätzliche Fahrtkosten durch studienbedingte Lern- oder Referatsgruppen entstehen, die du ebenfalls steuerlich geltend machen kannst. Das Finanzamt kann hier einen Nachweis der Gruppenarbeit einfordern.
Bewerbung
Manchmal stapeln sich die Kosten, die du aufgrund einer Bewerbung aufbringen musst. Bewerbungsfotos, Mappen und andere Materialien sind heutzutage teuer. Wenn du diese Kosten angibst, kann das Finanzamt Rechnungen verlangen.