3 Min.

Kein leichtes Unterfangen: Nachhilfe von der Steuer absetzen

Diese zwei Varianten gibt es, um die Ausgaben absetzen zu können.

Binomische Formeln, Satz des Pythagogras und irgendwas mit Polynomdivision - bei wem bei diesen Begriffen ebenfalls Alarmsignale läuten, der weiß, worum es geht. Mathematik ist das absolute Hassfach vieler Schüler, Studenten und Azubis. Nicht umsonst vermiest uns die Mathe-Note gerne mal den Gesamtdurchschnitt und vor allem die gute Laune.

Aber auch jedes andere Fach auf dieser Welt kann für Kopfzerbrechen sorgen. Nur die wenigsten sind wahre Universalgenies, denen alles einfach so zufliegt. Der letzte Ausweg heißt in den meisten Fällen dann: Nachhilfe. Und Nachhilfe bedeutet nicht nur noch mehr Zeitaufwand, sondern auch finanzielle Belastung.

Allein eine einzige Nachhilfestunde kann schnell sehr teuer werden. Nicht jeder kennt jemanden, der wiederum jemanden kennt. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich allerdings der Staat an den Aufwendungen, damit die Leistungen in der Schule, Uni oder sonstwo wieder stimmen. Die Bedingungen dafür sind aber leider sehr beschränkt.

picture

Zu den Voraussetzungen

Generell gilt in Deutschland, dass Ausgaben für Nachhilfestunden eigentlich nicht von der Steuer abzusetzen sind. Sie gelten als Ausgaben der privaten Lebensführung und werden folglich auch nicht als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Nachhilfestunden sollen im Prinzip vom Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag abgedeckt werden.

Wie so oft gibt es aber Ausnahmen. Nachhilfe wird vom Fiskus berücksichtigt, wenn:

  • das Kind nachgewiesene Beeinträchtigungen beim Lernen hat oder
  • ein Schulwechsel aufgrund eines beruflich bedingten Wohnortwechsels bedingt ist

picture

Ortswechsel muss unausweislich gewesen sein

Nicht jeder Schulwechsel ist auch zwingend notwendig. Um Nachhilfekosten steuerlich geltend machen zu können, muss der Ortswechsel beruflich bedingt sein. Es genügt beispielsweise, wenn sich der Arbeitsweg um mindestens 60 Minuten verkürzt hat. Wie lang der Weg zur Tätigkeitsstätte ist, spielt dabei keine Rolle.

Auch ein Umzug in ein anderes Bundesland wird vom Finanzamt anerkannt. Das hat den Hintergrund, dass das Leistungsniveau in Deutschland nicht einheitlich ist und das Kind schnell den Anschluss verlieren kann. Werden die Voraussetzungen im Allgemeinen erfüllt, dann gibt es zwei Möglichkeiten, die Nachhilfe-Aufwendungen von der Steuer abzusetzen.

picture

Nachilfe-Ausgaben sind Werbungskosten

Bevor die Ausgaben für Nachhilfestunden in der Steuererklärung angesetzt werden können, ist es ratsam, sämtlich Belege aufzubewahren. Der Höchstbetrag für Unterrichtskosten liegt seit 2017 bei 1.926 Euro pro Kalenderjahr. 75 Prozent davon werden als Umzugskosten vom Finanzbeamten anerkannt.

Eine weitere Variante, die Ausgaben für Nachhilfe abzusetzen, ist die Inanspruchnahme der Umzugspauschale. Diese beträgt seit Juli 2017 1.528 Euro für Verheiratete und 764 Euro für Alleinstehende. Von der 2. Variante ist Gebrauch zu machen, wenn die tatsächlich angefallenden Kosten für den Umzug geringer ausgefallen sind.

picture

Es liegt eine Lernstörung vor

Ausgaben für Nachhilfestunden werden auch dann vom Staat übernommen, wenn beim Kind eine ärztlich attestierte Lernstörung vorliegt. Das kann zum Beispiel Legasthenie sein. Entscheidend ist aber, dass die Einschränkung auf eine Hirnfunktionsstörung zurückzuführen ist. Erst dann werden die Nachhilfestunden anerkannt.

Die Kosten werden dann als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Wie bei den Werbungskosten auch ist es wichtig, dass alle Belege aufbewahrt werden.

Hinweis: Um die ärztlich attestierte Lernstörung nachweisen und die einhergehenden Ausgaben steuerlich geltend machen zu können, muss die zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden. Diese beträgt 1 bis 7 Prozent des zu versteuernden Gesamtbetrags der Einkünfte und ist von Steuerzahler zu Steuerzahler verschieden.