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Nach dem Studium: Als Berufseinsteiger Steuer-Rückerstattung sichern

Eine Steuererklärung kann sich vor allem für Berufseinsteiger lohnen.

Die Uni oder die Ausbildung ist vorbei, das Zeugnis noch druckfrisch und schon kann es in die weite Welt gehen. Oder einfach dort bleiben, wo man eh gerade ist. Manchmal werden Studenten bereits während des Studiums abgeworben oder Azubis werden vom Unternehmen direkt übernommen.

Wer jedoch sein gewohntes Umfeld berufsbedingt verlassen muss, wird wohl einige Tage brauchen, um sich an die neue Arbeit und an die noch fremden Kollegen zu gewöhnen. Umso besser, dass einem mit Hilfe der Einkommensteuererklärung der Arbeitsalltag versüßt werden kann.

Was viele nämlich nicht wissen, ist, dass vor allem Berufseinsteiger zahlreiche Ausgaben in der Steuererklärung angeben können. Das Spektrum reicht von Uni-Gebühren bis hin zur Bewerbungsmappe. Was es dabei zu beachten gibt und welche Posten steuerlich geltend gemacht werden können, erfährst du hier.

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Berufsanfänger profitieren

Erstausbildung

Es gibt mehrere Arten von Ausgaben, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden. So können zum Beispiel die Kosten für eine Erstausbildung als Sonderausgaben bis zu einer Grenze von 6.000 Euro angegeben werden. Grundsätzlich sind Sonderausgaben nur dann von der Steuer absetzbar, wenn sie aus Eigenbedarf entstanden sind.

Für Sonderausgaben gibt es einen allgemein gültigen Pauschbetrag. Dieser beträgt für Singles derzeit 36 € und für Ehepaare 72 € pro Kalenderjahr. Die Pauschale wird dem Steuerzahler automatisch gewährt und vom Finanzbeamten berücksichtigt. Da die Kosten für die Erstausbildung in der Regel weitaus höher sind, lohnt es sich also, die Ausgaben einzeln anzusetzen.

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Zweitausbildung

Einfacher haben es Master-Absolventen und Beschäftigte, die eine Zweitausbildung an den ersten berufsqualifizierenden Abschluss anhängen. Dann sind die Ausgaben nämlich im Rahmen der Werbungskosten voll abzugsfähig. Werbungskosten sind im Allgemeinen laut Gesetz Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Berufseinsteiger können sich wahrscheinlich noch an das Prozedere erinnern: Es müssen Bewerbungsfotos geschossen, Mappen gekauft und Anzeigen geschaltet werden. Solche Ausgaben gelten auch als Werbungskosten und sind somit steuerlich absetzbar.

Zu den absetzbaren Kosten zählen außerdem:

  • Klarsichthüllen
  • Druckerpatronen
  • Klebeutensilien
  • Briefumschläge
  • Bewerbungsmappen
  • Schreibpapier
  • Kopien
  • Schreibutensilien
  • Briefmarken
  • Bewerbungsfotos
  • Inserate
  • Website
  • anteilige Telefonkosten
  • ebenso anteilige Internetkosten
  • Design für den Lebenslauf
  • Bewerbungsvideo
  • Online-Anzeigen

Hinweis: Auch die Fahrten zum Vorstellungsgespräch können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Zudem kommen Verpflegungssätze hinzu.

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Umzug

In Deutschland pendeln knapp 60 Prozent aller Arbeitstätigen tagtäglich zur Arbeitsstelle. Schließlich gibt es nicht immer gleich um die Ecke einen geeigneten Job. Eine gewisse geografische Flexibilität wird heutzutage also vorausgesetzt.

Das hat zur Folge, dass es sich eher lohnt, den Wohnsitz zu wechseln und umzuziehen. Auch eine Zweitwohnung kommt manchmal in Frage. Bei einer Zweitwohnung können dann insbesondere Mietkosten, Verpflegungsaufwendungen sowie Fahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Ist ein Umzug berufsbedingt notwenig, können zudem noch Reisekosten, Ausgaben für einen Makler und Aufwendungen für den Transport der Möbel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

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