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Muss ich einen 450-Euro-Job versteuern?

Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung ist i.d.R. steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Für Minijobs auf 450 Euro Basis gibt es in der Regel keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, da hier der Arbeitgeber pauschal für den Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlt. Die pauschale Lohnsteuer trägt der Arbeitgeber, d.h. sie vermindert den zugesagten Lohn nicht. Dies gilt auch für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

Beispiel: Die Studentin Maria aus Berlin arbeitet samstags in einem Café und erhält dafür 450 Euro monatlich. Maria werden insgesamt 450 Euro ausgezahlt. Lohnsteuer wird hiervon nicht abgezogen. Diese zahlt der Arbeitgeber, zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.

Ein Minijob muss dann eingetragen werden, wenn er auf Lohnsteuerkarte gelaufen ist. Wenn du auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast, dann erstellt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für dich.

Studenten, die einen sonstigen Nebenjob ausüben, müssen eine Steuererklärung nur dann abgeben, wenn deren Einkünfte über dem Grundfreibetrag von aktuell 8.652 Euro pro Jahr liegen.