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Muss ich ein Stipendium versteuern?

Zahlungen im Rahmen eines Stipendiums sind grundsätzlich steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung (z.B. Studium) sind grundsätzlich steuerfrei, wenn das Stipendium von einer Einrichtung unmittelbar gezahlt wird. Die Zahlungen sind steuerfrei, unabhängig davon, ob sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts und/oder zur Bestreitung des durch Ausbildung verursachten Aufwandes geleistet werden (z.B. für Bücher, Auslandsaufenthalte). Steuerfrei sind auch Stipendien zur Förderung der Forschung, jedoch nur soweit die Mittel zur Erfüllung der Forschungsaufgabe gezahlt werden (z.B. Beschaffung, Rohstoffe, Bücher, Apparate).

Zu den begünstigen Einrichtungen gehören jede staatliche, zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung. Hierzu zählen u.a.:

  • Avicenna Studienwerk
  • Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
  • Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
  • Evangelisches Studienwerk Villigst
  • Friedrich Ebert Stiftung
  • Friedrich Naumann Stiftung
  • Hanns Seidel Stiftung
  • Hans Böckler Stiftung
  • Heinrich Böll Stiftung
  • Konrad Adenauer Stiftung
  • Rosa Luxemburg Stiftung
  • Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw)
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Wichtig für die Steuerfreiheit des Stipendiums ist, dass der Stipendiat nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird. Zu den steuerfreien Stipendien gehören auch Promotionsstipendien, die z.B. von einer Universität geleistet werden.