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Muss ich BAföG versteuern?

BAföG-Zahlungen und Studienkredite sind grundsätzlich steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Die Zahl der durch das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützen Studenten wächst ständig. Laut Bildungsministerium sind dies derzeit durchschnittlich über 600.000 Studierende pro Jahr. Die Hilfeleistung im Rahmen des BAföGs oder durch einen Studienkredit muss man allerdings nicht in die Steuererklärung miteinbeziehen. Es ist ein steuerfreies Einkommen und muss daher auch nicht angegeben werden!

Die Zinsen für einen Studienkredit kannst du aber absetzen und solltest sie deshalb auch in deine Steuererklärung aufnehmen! Bei Nutzung unseres Steuer-Tools kannst du die Zinsen für einen Studienkredit unter „Allgemeine Aufwendungen“ansetzen.