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Was es mit der Lohnsteuer auf sich hat

Dabei handelt es sich im Prinzip noch nicht mal um eine Steuer. Doch was ist sie denn genau?

Wenn es um Steuern geht, kann es schnell kompliziert werden. Spätestens dann, wenn man auf Begriffe wie Pflichtveranlagung, Werbungskosten oder Progressionsvorbehalt stößt, verlässt einen die Motivation, sich mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen.

Das muss nicht sein. Zwar wird das Thema Steuern wohl nie so interessant sein wie Sport oder Klatsch und Tratsch, trotzdem versuchen wir, etwas Staub abzuklopfen und dir einen einfacheren Einstieg in die Materie zu ermöglichen.

Du brauchst einfach nur noch zu lesen und schon erweitert sich dein Horizont ganz automatisch. Also, Füße in die Hände nehmen und los geht es. Dieses Mal befassen wir uns mit der Lohnsteuer.

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Was ist eine Lohnsteuer überhaupt?

Bei der Lohnsteuer handelt es sich eigentlich gar nicht um eine Steuer, vielmehr ist sie eine spezielle Form der Steuererhebung. Mit der Lohnsteuer wird nämlich die jährliche Einkommensteuer im Voraus bezahlt. Dabei spielt der Arbeitgeber eine wesentliche Rolle. Dieser behält nämlich einen Teil des Gehalts ein und führt einen gewissen Betrag direkt ans Finanzamt ab.

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Höhe der Lohnsteuer

Wie hoch die Lohnsteuer letztlich ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab. Wie bereits erwähnt, wird das Einkommen von Angestellten zu einem bestimmten Teil bereits von deinem Chef eingehalten. Dieser führt die Lohnsteuer dann direkt ans Finanzamt ab. Arbeitgeber verpflichten sich zudem dazu, dass auch der richtige Betrag überwiesen wird.

Anders sieht es wiederum bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Sie zahlen nicht monatlich, sondern erst im Zusammenhang mit der Abagbe der Einkommensteuererklärung.

Die Höhe der Lohnsteuer orientiert sich in erster Linie an der Steuerklasse. Jede Steuerklasse gewährt gewisse Freibeträge, die sich wiederum steuermindernd auswirken und beim Abzug berücksichtigt werden.

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Änderungen seit 2013

Du kennst sie vielleicht noch - die gute alte Lohnsteuerkarte. Seit 2013 wurde sie allerdings abgelöst. Stattdessen wird zur Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer auf die elektronische Lohnsteuerkarte zurückgegriffen. Herangezogen werden dafür die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM.

Zu den Merkmalen gehören zum Beispiel Angaben über:

  • Steuerklasse
  • Lohnsteuerfreibetrag
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuerabzugsmerkmal

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Lohnsteuerjahresausgleich

Bei einem Lohnsteuerjahresausgleich wird geprüft, ob ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres zu viel Lohnsteuer abgeführt hat. Sollte das der Fall sein, dann werden ihm diese bereits geleisteten Steuern zurückerstattet. Das ist dann auch der Grund dafür, dass das Gehalt im Monat Dezember höher ausfallen kann. Davon Kenntnis nimmt der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Hinweis auf der Abrechnung.

Hinweis: Arbeitgeber, die mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen, sind dazu verpflichtet, mit der Dezemberabrechnung einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.

Übrigens wird die Lohnsteuer erst dann fällig, wenn du innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 8.820€ verdienst.

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