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10 Gründe, warum dir eine Steuererstattung winkt

Es gibt viele Gründe für eine Steuererstattung. Die 10 wichtigsten findest du hier.

Sind die Zeiten auch bei dir schon längst vorbei, in denen es zwischendurch ab und zu noch ein paar Groschen von der Mutti gab? Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind für dich lediglich Begriffe aus dem TV? Das sind noch lange keine Gründe, sich schlecht fühlen zu müssen.

Ein Geldsegen fällt schließlich nicht vom Himmel. Manch einer gewinnt im Lotto, andere wiederum erben ein Vermögen - wenn´s ums Geld geht, ist der Neid nicht weit entfernt.

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, selbst für ein saftiges Plus auf dem Konto zu sorgen. Das Zaubermittel dafür könnte deine Steuererklärung sein. Es gibt nämlich etliche Gründe, warum du eine anfertigen solltest.

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Unregelmäßiges Einkommen

Wenn das Gehalt schwankt, kann es zu Unstimmigkeiten mit der Lohnsteuer geben. Berechnungsprogramme von Lohnbüros legen in der Regel bei monatlichen Steuerabzügen gleichmäßige Gehälter zugrunde, bei denen es festgelegte Frei- und Pauschbeträge gibt. So kann es am Jahresende sein, dass zu viel Steuern abgeführt wurden.

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Heirat

Nachdem geheiratet wurde, ändern sich auch die jeweiligen Steuerklassen. Fortan profitieren Verheirate von bestimmten Steuervorteilen, die unterschiedlich ausfallen können. Welche Steuerklassen-Kombination für dich in Frage kommt, erfährst du unter der Rubrik „Steuerklassen". Übrigens gelten die Vorzüge auch für das gesamte Jahr, in dem die Hochzeit stattfand.

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Versicherungsbeiträge

Arbeitgeber berücksichtigen nur einige Versicherungsbeiträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug in Höhe der Vorsorgepauschale. Es kann aber sein, dass deine geleisteten Versicherungsbeiträge über dem Pauschbetrag liegen, weswegen es sinnvoll ist, Nachweise über die gezahlten Leistungen dem Finanzamt vorzulegen, um von einer eventuellen Rückerstattung profitieren zu können. Wer zum Beispiel einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, sollte an dieser Stelle hellhörig werden.

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Kinderfreibetrag

Unter Umständen kann es vorkommen, dass der Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerkarte nicht vermerkt wurde, was zwar keinen negativen Effekt auf eine Lohnsteuer-Ersparnis hat, allerdings behält der Arbeitgeber in diesem Fall zu viel Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer ein. Wer im laufenden Jahr Kindergeld erhält, sollte trotzdem den Kinderfreibetrag eintragen lassen.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltshilfen, Pflegedienste und Handwerkerleistungen können bei der Steuererklärung angegeben werden. Von einer Steuerermäßigung profitieren kann jeder, der als Arbeit- bzw. Auftraggeber eines hauhaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses Leistungen eines Pflegers, Betreuuers oder Handwerkers in Anspruch nimmt.

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Werbungskosten

Das Finanzamt gewährt Steuerzahlern einen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000€. Natürlich gibt es aber auch Menschen, die weitaus höhere Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres hatten. Diese sollten dann auch dementsprechend steuerlich geltend gemacht werden, um von einer satten Rückzahlung profitieren zu können. Alles Wissenswerte findest du unter „Werbungskosten".

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Ehepaare

Wieder sind wir indirekt beim Thema Liebe. Verheiratete, die der Steuerklassen-Kombination IV-IV angehören, bekommen eventuell Steuern erstattet. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn beide unterschiedlich viel verdient haben. Daher empfiehlt es sich, eine Steuererklärung einzureichen.

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Sonderausgaben

Grundsätzlich sind Sonderausgaben nur dann von der Steuer absetzbar, wenn sie aus Eigenbedarf entstanden sind. Prinzipiell lassen sich Sonderausgaben in 2 Kategorien einteilen. Dazu gehören zum einen „Vorsorgeaufwendungen" und zum anderen „andere Sonderausgaben". Im Allgemeinen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen Kosten für die Altersvorsorge, Zusatzvorsorge, sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie Beiträge zur Riester-Rentenversicherung. Darüber hinaus gibt es noch „andere Sonderausgaben", die sich klar von den Vorsorgeaufwendungen abspalten. Dazu gehören Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Kosten für eigene Berufsausbildung oder die des Ehepartners, Schulgeld oder Spenden.

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Außergewöhnliche Belastungen

Was viele nicht wissen, ist, dass unerwartete Ausgaben, die einem Härtefall gleichkommen, steuerlich absetzbar sind. Das können beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten, Schäden durch Hochwasser oder Hagel und viele weitere Ausgaben sein. Weitere Informationen dazu findest du unter „Außergewöhnliche Belastungen".

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Entlastungsbetrag

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Entlastungsbeträge. Dieser Freibetrag wird beim monatlichen Steuerabzug durch die Lohnsteuerklasse II berücksichtigt. Wurde jedoch eine andere Steuerklasse zugrunde gelegt, ist der Steuerabzug wahrscheinlich zu hoch ausgefallen.

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