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Mit dem Lohnsteuerermäßigungsantrag bares Geld sparen

Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen.

Das leidige Thema Geld. Entweder man hat es oder eben nicht. Wenn es doch so einfach wäre. Nicht jeder kann es sich erlauben, in Saus und Braus zu leben. Die meisten von uns sind dann doch Otto Normalverbraucher und müssen zusehen, wie am Ende des Monats alle Rechnungen bezahlt werden. Wer dann noch ein paar Euro nebenbei zur Seite legen kann, gehört schon zu den Glücklichen.

Wie dem auch sei. Viele Steuerzahler wollen mit Hilfe der Einkommensteuererklärung im Idealfall so viel Geld wie möglich vom Fiskus zurückholen. Dieser Geldsegen wird von einigen dringend benötigt. Wer allerdings nicht erst warten möchte, bis das Kalenderjahr abgeschlossen ist, kann beim Finanzamt einen Lohnsteuerermäßigungsantrag einreichen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass derjenige dann automatisch weniger Steuern abführen muss und einen Rabatt gewährt bekommt, vielmehr werden so die ohnehin schon hohen Ausgaben bereits im aktuellen Monat mit dem Bruttogehalt verrechnet, damit am Ende mehr Netto übrig bleibt. Wie das genau funktioniert, erfährst du jetzt.

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Hintergrund des Lohnsteuerermäßigungsantrags

Steuerzahler können auf ihrer Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen. Mit dem Lohnsteuerfreibetrag erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Fortan wird weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt. Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag bleibt, vereinfacht gesagt, deutlich mehr Netto vom Brutto übrig.

Arbeitgeber behalten vom Bruttolohn monatlich Lohnsteuer ein. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach den eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die beim Finanzamt hinterlegt sind.

Zu den wichtigsten Merkmalen gehören:

  • Familienstand
  • Steuerklasse
  • Religionszugehörigkeit
  • Kinderfreibeträge

Zudem wird in diesem Zusammenhang auch ein Lohnsteuerfreibetrag für Werbungskosten und Sonderausgaben berücksichtigt. Mit 1/12 wird dabei bereits der Arbeitnehmerpauschbetrag (derzeit 1.000 Euro) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (derzeit 36 Euro) eingerechnet.

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Hohe Ausgaben ermöglichen Steuerentlastung

Wer sehr hohe Ausgaben hat, kann diese in der Steuererklärung angeben. Natürlich nur in dem Rahmen, wie sie auch steuerlich absetzbar sind. Nicht alle Kosten werden vom Finanzamt berücksichtigt.

Zu den relevantesten Posten gehören:

  • Werbungskosten (Entfernungspauschale, Haushaltsführung etc.)
  • Sonderausgaben (Versicherungen usw.)
  • außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Kinderbetreuung und Co.)
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Gärnter, Handwerker etc.)

Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag kann die Steuerlast deutlich gesenkt werden und es bleibt mehr Geld übrig, um eben diese aufgelisteten Aufwendungen besser finanzieren zu können. Bei einer Steuererklärung muss der Steuerzahler länger auf seine Rückzahlung warten und gewährt dem Fiskus somit sogar noch einen zinslosen Kredit.

Vorab Steuererstattung sichern

Um von einer vorzeitigen Erstattung profitieren zu können, lohnt es sich unter Umständen, bereits am Jahresanfang einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen zu lassen. Dabei zieht der Arbeitgeber dann den Freibetrag vom monatlichen Einkommen ab. Die zu entrichtende Lohnsteuer wird dann erneut berechnet. Hinzu kommt der Soli sowie gegebenenfalls noch die Kirchensteuer. Auf jeden Fall fallen die Abzüge nach einem genehmigten Lohnsteuerermäßigungsantrag deutlich geringer aus.

Wichtig ist, dass der Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt eingehen muss. Das ist seit Oktober 2016 möglich. Es ist nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Antrag zu versenden. Lohnsteuerermäßigungen haben eine 2-jährige Gültigkeit. Bei Änderung seitens des Steuerzahlers ist das Finanzamt unbedingt schnellstmöglich zu informieren.

Hinweis: Wer eine Lohnsteuerermäßigung beantragt hat, ist dazu verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Steuererklärung abzugeben. Wurden Freibeträge zu Unrecht in Anspruch genommen, muss mit einer saftigen Nachzahlung gerechnet werden.

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