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Kann ich den Führerschein von der Steuer absetzen?

Unter bestimmten Bedingungen kann der Führerschein steuerlich geltend gemacht werden.

Vor allem im Sommer haben viele Hummeln im Allerwertesten und sehnen sich nach Sommer, Sonne und Meer. Einfach nur auf der Couch herumlungern und Chips in sich hineinstopfen, ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Schnell sind die Badesachen gepackt und einem Ausflug an den See oder ans Meer steht nichts mehr im Wege.

Leider bedeutet schönes Wetter auch, dass Busse und Bahnen heillos überfüllt sind und die Hitze schier unerträglich ist. Insbesondere dann, wenn man das Glück hat, einen alten, nicht klimatisierten Zug von der Bahn erwischt zu haben.

Wer unabhängig von allen öffentlichen Verkehrsmitteln sein möchte, macht einen Führerschein. Schließlich ist man mit dem Auto wesentlich schneller am Ziel. Unabhängig vom Wetter. Und das Beste daran ist, dass einige ihre Fahrerlaubnis sogar von der Steuer absetzen können. Wer davon profitiert und wie genau das funktioniert, erfährst du jetzt.

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Den Fiskus an den Ausgaben beteiligen

Ein Führerschein kostet in Deutschland durchschnittlich 1.500 Euro. Das ist natürlich eine Menge Geld. Für viele Berufe ist eine Fahrerlaubis Grundvoraussetzung. Ein Bauarbeiter, der die Maschinen nicht von A nach B transportieren kann, ein Krankenwagenfahrer, der noch nie hinter dem Lenkrad saß oder ein Taxifahrer, der seinen Führerschein im Lotto gewonnen hat - wer sein Geld am Steuer eines Transportmittels verdienen möchte, muss ein Mal in seinem Leben durch die Führerschein-Prüfung.

Möchte jemand zum Beispiel Busfahrer werden, ist davon auszugehen, dass die Fahrerlaubnis nicht aus privaten Zwecken erworben wird. Ausgaben, die berufsbedingt entstehen, können als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.

Hinweis: Wird als Bedingung für eine Job-Einstellung ein Führerschein vorausgesetzt, können die Kosten ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.

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Menschen mit Behinderung

Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen können Menschen mit Behinderung die Kosten für den Führerschein von der Steuer absetzen.

Das wurde bereits 1993 vom Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Dieser war der Auffassung, dass Personen mit Handicap auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, da sie schlecht oder nur eingeschränkt auf öffentliche Verkehrsmittel zugreifen können. Schließlich müssen Betroffene die Möglichkeit haben, zum Arzt gelangen zu können. Auch der wöchentliche Einkauf und der Gang zur Behörde muss gewährleistet sein.

Hinweis: Behinderte Menschen können zudem noch Kosten für die Umrüstung des Fahrzeugs steuerlich geltend machen.

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Geldwerten Vorteil in Anspruch nehmen

Bonuszahlungen, die der Chef leistet, sind bekanntlich nicht steuerfrei. Deswegen überreichen immer mehr Vorgesetzte ihren Angestellten Sachbezüge und überweisen seltener Sonderzahlungen. Das können Dienst- und Sachleistungen sein, von denen Arbeitnehmer günstiger oder gar kostenlos profitieren. Und eben solche Sachbezüge sind „geldwerte Vorteile", die aber auch versteuert werden müssen. So werden zum Beispiel für einen Dienstwagen ganz normal Steuern über die Lohnabrechnung erhoben.

Anders wird das vom Finanzamt gehandhabt, wenn der Boss die Ausgaben für die Fahrerlaubnis aus „eigenbetrieblichem Interesse“ zahlt. Dann bleibt dieser Vorgang steuerfrei. Das ist zum Beispiel so, wenn Polizeianwärter den Führerschein der Klasse C (Lkw) machen möchten und der Dienstherr für die Kosten aufkommt. Hier überwiegt das betriebliche Interesse. Gleiches gilt übrigens auch für Feuerwehrleute und Straßenwärter.

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