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Steuererklärung: Diese Freibeträge gelten für Studenten

So ziemlich alles ist während der Studienzeit teuer. Wer keine reichen Eltern hat, muss jobben gehen. Doch welche Freibeträge gelten für Studenten?

Du stehst vor dem Geldautomaten, gibst die PIN ein und drückst auf das 50-Euro-Feld - das Gerät rattert, die Sekunden fühlen sich wie Stunden an und dann steht auf dem Bildschirm geschrieben: “Leider ist ihr Konto nicht ausreichend gedeckt.” Die Leere, die sich in deiner Bauchregion ausbreitet, muss schnellstens gefüllt werden.

Da Mutti dir vor Kurzem erst Geld überwiesen hat, dieses allerdings für Partys draufgegangen ist, kommt dieser letzte Strohhalm nicht mehr in Frage. Höchste Zeit also, sich endlich einen Job zu suchen, um in Zukunft flexibler und unabhängiger zu sein.

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Hast du erstmal einen gut bezahlten Nebenjob ergattert, sieht die Welt schon ein bisschen besser aus. Auch auf den Kontoauszügen befindet sich nicht mehr allzu viel Rot. Stellt sich nur die Frage, was du eigentlich von deinem hart erarbeiteten Geld behalten darfst. Schließlich will Vater Staat auch beteiligt werden.

Welche Steuerfreibeträge gelten also für Studenten und wer muss überhaupt Steuern zahlen?

Bis zu 450€ im Monat steuerfrei

Du musstest vielleicht auch schon ein Praktikum absolvieren. Manchmal hat man einfach Glück und bekommt am Ende des Monats sogar einen kleinen Obolus überwiesen. Solange das Praktikum oder der Minijob nicht mit mehr als 450€ pro Monat vergütet wird, musst du keine Steuern zahlen.

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Bei 8.820€ im Jahr ist Schluss

Bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten sieht die Sachlage schon ganz anders aus. Der aktuelle Steuerfreibetrag (2017) liegt derzeit bei 8.820€ im Jahr. Allerdings müssen Studenten dann nicht dieselben Beträge abführen wie Hauptberufliche. Voraussetzung ist, dass das Studium im Fokus steht und der Job als Nebentätigkeit ausgeführt wird.

Der Steuerfreibetrag wird jedes Jahr aufs Neue von der Bundesregierung bekannt gegeben. Dieser gilt jedoch nicht nur für Studenten, sondern auch allgemein für steuerpflichtige Arbeitnehmer. Ausgerichtet wird der Freibetrag an einem Wert, der nicht niedriger sein darf als das Existenzminimum, das einen davor schützt, in Armut zu fallen.

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Was bedeutet das jetzt für mich?

Studenten, die im Jahr nicht mehr als 8.820€ verdienen, müssen keine Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Der Steuerfreibetrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören Ausgaben für Bekleidung, Nahrungsmittel, Körperpflege, Bildung, Miete, Heizkosten und einige mehr.

Wer mehr als 8.820€ im Jahr verdient, muss gesetzlich vorgeschriebene Abgaben zahlen. Dazu zählen:

  • Kirchensteuer (sofern du einer Konfession angehörst)
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag

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Studenten, die maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, zahlen keine Beiträge zur Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung. Hinweis: In der vorlesungsfreien Zeit darf die Arbeitszeit die 20-Stunden-Marke pro Woche überschreiten.

Studierende, die den Steuerfreibetrag überschreiten, können mit einer Steuererklärung Geld vom Staat zurückholen. So können zum Beispiel folgende Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden:

  • Studiengebühren
  • Semestergebühren
  • Arbeitsmaterialien
  • Nachhilfe
  • uvm.

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