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Steuererklärung - Fahrtkosten zur Universität und Co.

Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung können schnell sehr teuer werden.

Nicht jeder wohnt direkt neben der Uni und braucht einfach nur aus dem Bett zu fallen, um direkt im Hörsaal zu landen. Vor allem in Großstädten kosten bezahlbare Wohnungen bzw. Zimmer oft ein Vermögen.

Diejenigen, die keine reichen Eltern oder selbst im Lotto gewonnen haben, müssen dann nicht selten in den Speckgürtel ziehen oder sich mit schäbigen Unterkünften zufrieden geben. Sollten alle Stricke reißen, bleibt einem noch das Kinderzimmer in der Heimat.

Die Fahrten zur Bildungseinrichtung können schnell sehr teuer werden. Dabei sind Studenten in der Regel froh über jeden Euro, der einem nicht aus dem Portemonnaie gezogen wird. Gut, dass der Staat in Bezug auf Fahrtkosten Abhilfe leistet. Denn dieser beteiligt sich mit einer Pauschale.

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Fahrtkosten

Einen kleinen Haken gibt es aber dennoch. Wer von der Pauschale profitieren möchte, muss während des Erststudiums bzw. während der Erstausbildung ein zu versteuerndes Einkommen erzielen.

Sollte das nicht der Fall sein, besteht trotzdem noch Grund zur Hoffnung. Mit der Steuererklärung kann nämlich auch ein Verlustvortrag erstellt werden, bei dem vorweggenommene Werbungskosten festgestellt und somit, sobald das erste Geld im Hauptjob verdient wird, später das zu versteuernde Einkommen gemindert wird. Berufen kann man sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Januar 2015, indem die Ungleichbehandlung zwischen Erst- und Zweitausbildung angeprangert wird. Wird der Verlustvortrag vom Finanzamt jedoch nicht akzeptiert, hast du die Möglichkeit, innerhalb 1 Monats Einspruch einzulegen.

Weiterführende Informationen dazu findest du in unseren Rubriken „Verlustvortrag" und „Erststudium vs. Zweitstudium".

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Weg zur Universität

Bis 2013 konnten Studenten ihre Fahrtkosten noch als Dienstreise ansetzen. Das bedeutete, dass jeweils der Hin- und Rückweg mit 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer berücksichtigt wurde. Heutzutage werden in Vollzeit besuchte Bildungseinrichtungen nicht mehr als Arbeitsstätten angesehen.

Das wiederum hat zur Folge, dass Fahrtkosten nur noch als verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von der Steuer abgesetzt werden können. Und eben diese lässt sich nur für die einfache Strecke (Hin- oder Rückweg, aber nicht beide) anwenden. Die 30 Cent werden als Werbungskosten berücksichtigt.

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Was ist ein Vollzeitstudium?

Um ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme handelt es sich, wenn:

  • das Studium oder die Bildungsmaßnahme für einen Beruf ausbildet
  • du nicht zeitgleich berufstätig bist oder
  • während der Ausbildungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wurde