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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende Elternteile können ihre Steuerlast senken.

Auch die schönsten Dinge des Lebens können ihre Schattenseiten haben. Der sehenswerte Oldtimer vor der Haustür kostet ein Vermögen, wenn etwas kaputt geht, für das Einfamilienhaus müssen immer finanzielle Rücklagen gebildet werden und der Nachwuchs futtert einem regelrecht die Haare vom Kopf.

Kein Wunder, gibt es Klamotten, Lebensmittel und was man sonst so alles für das Kind braucht nicht kostenlos. Vor allem Alleinerziehende müssen am Ende des Monats dann schon mal zusehen, wie sie und ihr Schützling über die Runden kommen.

Da können Mütter und Väter aufatmen, wenn sie in ihrer Steuererklärung vom Entlastungsbetrag profitieren können. So wird sicher gestellt, dass sie nicht dieselbe Steuerlast tragen müssen wie Eltern, die ihr Kind gemeinsam erziehen. Doch was genau hat es mit dem Entlastungsbetrag auf sich und wie kann dieser in Anspruch genommen werden?

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Steuerlast für Alleinerziehende senken

Alleinerziehende haben es oftmals schwerer, finanziell über die Runden zu kommen, als wenn beide Elternteile ein Kind zusammen erziehen. Deswegen gewährt der Staat allen Müttern und Vätern einen Entlastungsbetrag, der die Steuerlast senkt.

Von diesem profitieren können alleinerziehende Mütter und Väter, die Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag haben. Somit können rund 1,5 Millionen Menschen mit Hilfe der Einkommensteuererklärung oder eines Lohnsteuerermäßigungsantrag den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nicht jeder kann von einem Entlastungsbetrag profitieren. Im Grunde sind es 3 Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Voraussetzungen:

  • Erziehungsberechtigter ist alleinerziehend
  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht
  • Kind lebt im eigenen Haushalt

Hinweis: Sollte der Alleinerziehende erneut heiraten, entfällt der Entlastungsbetrag für das gesamte Kalenderjahr automatisch und sofort.

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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Seit 2015 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1.908 Euro pro Kalenderjahr. Das sind pro Monat 159 Euro. Zudem gibt es für jedes weitere Kind mehr Geld. Die Staffelung erhöht sich dabei schrittweise jeweils um 240 Euro.

Staffelung des Entlastungsbetrags:

  • 1 Kind: 1.908 Euro
  • 2 Kinder: 2.148 Euro
  • 3 Kinder: 2.388 Euro
  • 4 Kinder: 2.628 Euro

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Entlastungsbetrag beantragen

Alleinerziehende können nur ein Mal jährlich im Zusammenhang mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag vom Entlastungsbetrag profitieren und diesen beantragen. Das erfolgt spätestens im Rahmen der Einkommensteuererklärung. In der Anlage „Kind" werden die entsprechenden Felder einfach ausgefüllt. Somit wird die Steuerlast gemindert.

Eine andere Möglichkeit ist, als Alleinerziehender die Steuerklasse 2 zu beantragen. Dann wird der Entlastungsbetrag vollkommen automatisch berücksichtigt. Leider ist das nur für Elternteile mit einem Kind möglich.

Wer 2 oder mehrere Kinder hat, sollte einen Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt abgeben und sich einen Freibetrag sichern. Mit diesem Antrag wird der Entlastungsbetrag für alle Kinder immer für 2 Jahre gewährt.

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