3 Min.

ELStAM: Was sich hinter dem Kürzel versteckt

Was hat der Begriff ELStAM mit der Steuererklärung zu tun?

Wenn es ums Thema Steuern geht, kann es schnell mal unübersichtlich werden und es stellen sich mehr Fragen, als es Antworten gibt. Dann fühlen sich viele oft allein gelassen und wissen nicht, an wen sie sich mit ihren Sorgen wenden sollen.

Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben? Was kann ich als Student von der Steuer absetzen? Was zum Teufel sind Quellensteuern und was passiert eigentlich, wenn ich die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verschwitze?

Solche Fragen werden immer wieder an uns herangetragen. Zuletzt häuften sich die Anfragen, was es denn mit der/die/das ELStAM auf sich hat. Grund genug also, sich mal mit diesem etwas sperrigen Begriff auseinanderzusetzen. Was dabei herausgekommen ist, erfährst du jetzt.

picture

Was ist ELStAM?

Jeder Arbeitnehmer, der bereits 2010 geschuftet hat, besaß eine Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber übergeben wurde. Seit 2012 wurde diese Handhabung abgeschafft. Seidem wird nur noch auf die papierlose Variante ELStAM zurückgegriffen.

Doch was verbirgt sich denn jetzt hinter dem Begriff? Dabei handelt es sich schlicht um eine Abkürzung, die für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale steht.

picture

Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale

ELStAM ist eine Datenbank der Finanzverwaltung, in der sämtliche Angaben zum Arbeitnehmer hinterlegt wurden. Diese Informationen waren zuvor auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Zu den Angaben gehören unter anderem:

  • Steuerklasse
  • Anzahl der Kinderfreibeträge
  • Religionszugehörigkeit
  • Name, Geburtsdatum und Co.

Die Daten unterliegen höchsten Sicherheitsvorkehrungen und sind geschützt. So kann lediglich der derzeitige Arbeitgeber auf die gespeicherten Datensätze zugreifen. Mit den Informationen wird die Lohnberechnung durchgeführt.

Zusätzlich hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, mehreren Arbeitgebern den Zugriff auf die Daten zu gestatten. Zudem können auch bestimmte Firmen geblockt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine eventuelle Sperrung dazu führen kann, dass der Arbeitnehmer mit der Steuerklasse VI besteuert wird.

picture

Was ist neu?

Bisher wurde zum Ende des Jahres oder nach Beendigung eines Dienstverhältnisses die Lohnsteuerkarte zurückgeschickt. Diese wurde anschließend vom Arbeitnehmer kontrolliert und dann erneut dem Chef ausgehändigt. Dieser Vorgang gehört bekanntlich der Vergangenheit an.

Fortan benötigen Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer des Angestellten, um auf die Daten zugreifen zu können. Die Steuer-ID ist eine 11-stellige persönliche Identifikationsnummer und ermöglicht es dem Finanzamt, abgegebene Steuererklärungen eindeutig einer Person zuzuordnen. Die Steuer-ID ist ein Leben lang gültig und ändert sich weder bei Umzug noch bei Heirat etc.

Ändern sich allerdings steuerrelevante Angaben, wie zum Beispiel die Kinderanzahl oder die Religionszugehörigkeit, muss das entsprechende Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Arbeitnehmer muss also darauf achten, was sich an seiner Lohnsteuerkarte ändert und dann die zuständige Behörde informieren.

picture

Änderungen für den Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen sich seit 2012 bei dem staatlichen Elster-Online-Portal anmelden und erhalten dort alle wichtigen Daten, die zur Berechnung der Lohnsteuer des Angestellten von Bedeutung sind. Auch Lohnbüros oder Steuerberater können sich in dem Portal registrieren und eine Lohnberechnung durchführen (sofern die Lohnbuchhaltung ausgelagert wurde).

Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle Datensätze monatlich zu überprüfen. Es könnte ja sein, dass sich bei den Mitarbeitern etwas geändert hat. Sollte das nicht geschehen, wird der Betrieb von der Finanzverwaltung daran erinnert. Somit wird bezweckt, dass alle Parteien auf dem neuesten Stand sind.

picture