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Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen: Was muss ich beachten?

Jeder 5. Steuerbescheid weist Mängel auf. Wer dann weiß, was zu tun ist, ist auf der Siegerstraße.

Menschen machen Fehler. Das sollte jedem bekannt sein. Ob beim Autofahren, beim Kochen oder eben am Schreibtisch - überall dort, wo Menschen walten, schleichen sich Unkonzentriertheiten ein. Manchmal kann man die Fehler korrigieren. So auch bei einem Steuerbescheid.

Das bedeutet, dass jeder seinen Bescheid prüfen und der Zahl, die dort angegeben ist, nicht blind vertrauen sollte. Der Bund der Steuerzahler fand nämlich heraus, dass ca. jeder 5. Steuerbescheid fehlerhaft ist. In diesem Falle sollte Einspruch eingelegt werden. Die Aussichten auf Erfolg stehen sogar sehr gut. Bis zu 80% aller Einsprüche werden durchgesetzt.

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Doch was muss ich beachten?

Sollte der Fall eingetreten sein, dass du eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten hast, dann ist ein Einspruch durchaus sinnvoll. Aber Vorsicht: Dieser Einspruch befreit dich nicht von der Pflicht, die Nachzahlung zu überweisen. Einen Zahlungsaufschub musst du zusätzlich beantragen, damit die Vollziehung ausgesetzt wird.

Im Anschluss prüft das zuständige Finanzamt erneut deine Steuererklärung. Entscheidet es zu deinen Gunsten, dann erhältst du einen korrigierten Steuerbescheid. Sollte der Einspruch abgewiesen werden, bleibt dir nur noch der Rechtsweg in Form einer Klage.

Bis wann muss ich Einspruch eingelegt haben?

Nachdem du den Steuerbescheid erhalten hast, beträgt die Frist 1 Monat. Diese Information findest du auch am Ende des Bescheids. Dabei gibt es eine Kulanz-Regelung, die folgendermaßen aussieht:

Erhältst du Post vom Finanzamt am 01.06., dann tritt automatisch die sogenannte “Bekanntgabefiktion” in Kraft (nach § 122 AO), die den Erhalt des Steuerbescheids automatisch auf den 04.06. vertagt. Fällt diese 3-Tage-Regelung auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (nach § 109 AO). In unserem Beispielfall wäre das also der 06.06. Demzufolge müsstest du spätestens bis zum 06.07. Einspruch eingelegt haben. Wer diese Frist versäumt, dessen Einspruch ist ungültig und der Steuerbescheid folglich wirksam.

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Besonderheiten bei einem Einspruch:

  • das Finanzamt prüft erneut sämtliche Angaben - Fehler, die zu deinen Gunsten geschehen sind, werden ebenfalls korrigiert
  • entdeckt das Finanzamt Fehler, die zu Nachzahlungen führen, droht das Amt mit einer “Verböserung” (in diesem Fall kann der Einspruch zurückgezogen werden, der fehlerhafte Steuerbescheid bleibt dann unangetastet und wird rechtsgültig)

Lasst euch also nicht aus der Ruhe bringen, sollte der Steuerbescheid nicht so ausfallen, wie ihr es euch vorgestellt habt. Manchmal lassen sich Unstimmmigkeiten einfach aus dem Weg schaffen und die Welt sieht wieder ein bisschen besser aus.

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