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Jung, schön und verheiratet: Ehe-Spartipps für Studenten

Spartipps für die Steuererklärung als Ehepaar

Studenten haben in der Regel vieles im Sinn: Büffeln, büffeln, büffeln, um irgendwann mal einen guten Job zu bekommen oder eine Party an die nächste hängen, um die Jugend möglichst intensiv auskosten zu können. Es gibt unzählige Facetten, die ein Studenten-Leben ausmachen.

Zwischen Tinder-Dates, tiefgründigen Gesprächen am Küchentisch der besten Freundin und Binge Watching am Sonntag gibt es auch die Studenten, die bereits in jungen Jahren geheiratet und die Liebe ihres Lebens gefunden haben.

Eine Ehe sollte natürlich nur aus emotionalen Beweggründen geschlossen werden. Ein schöner Nebeneffekt ist aber trotzdem, dass Eheleute auch eine Menge Steuern sparen können, sofern sie die ganze Angelegenheit clever angehen. Wir halten euch diesbezüglich mal auf dem Laufenden.

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Vorweg muss gesagt sein, dass wirklich große Steuerersparnisse nur dann zu erwarten sind, wenn die Eheleute unterschiedlich viel verdienen. Ähneln sich die Gehälter, dann kann davon ausgegangen werden, dass nicht allzu viel dabei herumkommt. Im Allgemeinen halten sich die Steuervorteile für Gleichverdienende also in Grenzen.

Steuerklasse wechseln

Eheleute können aus mehreren Steuerklassen-Kombinationen wählen. In Deutschland sind folgende Kombinationen zulässig:

  • IV-IV
  • Iv-IV mit Faktor
  • III-V

Nach der Hochzeit werden die Eheleute automatisch der Steuerklasse 4 zugewiesen. Welche der Kombinationen für jeden individuell am besten ist, hängt vom Einkommen der frisch Vermählten ab.

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Diese Steuerklassen-Kombination ist die beste

Da sich die bestmögliche Kombination an den Einkünften beider Eheleute orientiert, kommt nicht jede in Frage.

Hier eine kleine Übersicht

  • Eheleute verdienen etwa gleich viel: IV-IV oder IV-IV mit Faktor
  • Eheleute verdienen unterschiedlich viel: III-V

Steuerklassenkombination IV-IV und IV-IV mit Faktor

Die Steuerklasse IV kann nur von Eheleuten gewählt werden, wenn beide mindestens 450€ im Monat verdienen. Sie ist zudem nur dann möglich, wenn die Ehefrau oder der Ehemann dieselbe Steuerklasse für sich beanspruchen möchte.

IV-IV mit Faktorverfahren

Mit dieser Variante sollen Nachteile gegenüber anderen Kombinationen vermieden werden. Frauen werden leider noch heute oftmals schlechter entlohnt als Männer. Deswegen werden in der Regel Frauen bei der Steuerklassen-Kombination III und V mit höheren Steuerlasten belegt als ihre Ehemänner. Vermieden wird dieses Phänomen mit der IV-IV-Regelung. Die Steuerbelastung wird aber auch bei dieser Variante anhand des Lohnsteuerausgleichs festgelegt. Das Faktorverfahren ermöglicht somit eine Annäherung des pro Monat zur Verfügung stehenden Netto-Einkommens an die Steuerlast.

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Steuerklassenkombination III-V

Steuerklasse III

Diese Steuerklasse kann nur dann von einem Ehepartner in Anspruch genommen werden, wenn der andere der Steuerklasse V zugeordnet ist. In der Steuerklasse III fallen die niedrigsten Steuersätze an.

Außerdem werden hier sämtliche Freibeträge für beide Eheleute angewandt, wohingegen derjenige aus der Steuerklasse V von keinem Freibetrag profitieren kann. Sinn und Zweck des Ganzen ist, dass die Ehepartner anzeigen, eine Einkommengemeinschaft eingegangen zu sein. Fortan werden beide gemeinsam besteuert.

Steuerklasse V

Allgemein kann man sagen, dass diese Klasse die ungünstigste aller ist. Zumindest dann, wenn man sie isoliert betrachtet. Es gelten nämlich keine Grundfreibeträge und auch keine Kinderfreibeträge.

Vorteile entstehen erst dann, wenn die Kombination der Steuerklassen III und V betrachtet wird. Freibeträge werden aus Steuerklasse V auf Steuerklasse III übertragen. Unter Umständen kann die Steuerlast so minimiert und das Netto-Einkommen erhöht werden.

Die Steuerklasse V sollte demnach nur von Geringverdienern gewählt werden. Mindestens einer der Ehepartner muss dazu mindestens 450€ im Monat verdienen.

Hinweis: Grundsätzlich muss ein Wechsel in eine andere Steuerklasse dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wichtig ist, dass das Ehepaar diesen Wechsel gemeinsam beantragt.

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Ehegattensplitting

Du hast sicherlich schon mal was vom Ehegattensplittung gehört. Ehegattensplitting ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Eheleute unterschiedlich viel verdienen.

Dabei geben die Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Beide Einkünfte werden dann zusammengerechnet. Folgich werden 2 Personen aus steuerlicher Sicht wie eine einzige behandelt. Anschließend halbiert das zuständige Finanzamt das Gesamtergebnis und berechnet für die Hälfte die Einkommensteuer. Zu guter Letzt wird dann die ermittelte Einkommensteuer verdoppelt.

Somit zahlen in der Regel Ehepaare mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lassen würde.

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Einzelveranlagung

Nicht immer lohnt sich eine Zusammenveranlagung. So können Verheiratete ihre Steuererklärung auch einzeln beim Finanzamt einreichen. Dieser Vorgang lohnt sich insbesondere dann, wenn ein Ehepartner steuerfreie Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld bezogen hat oder immer noch erhält.

Hinweis: Eheleute, die sich scheiden lassen möchten, sollten grundsätzlich auf eine Einzelveranlagung zurückgreifen.

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