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Duales Studium: Als Student Steuererklärung abgeben

So sparst du als dualer Student richtig viel Geld.

Nicht alle Studenten sind gleich. Ja, schon klar. Es gibt diejenigen, die in jeder Vorlesung hocken, um gespannt dem Prof und seinen Weisheiten zu lauschen und es gibt diejenigen, die „aus Versehen" das dritte Mal das Seminar verschlafen haben.

Es gibt aber auch wesentliche Unterschiede bei Studenten, die sich nicht unbedingt im Alltag manifestieren. Ein solcher Unterschied ist zum Beispiel die Studienform. In Deutschland kann man ein herkömmliches Studium an einer staatlichen Uni, einer Fachhochschule oder einer privaten Bildungseinrichtung absolvieren. Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, ein duales Studium aufzunehmen.

Die verschiedenen Varianten unterscheiden sich dabei vor allem in der Bezahlung, denn Dualstudenten beziehen während des Studiums bereits einen regulären Lohn. Und eben dieser hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärung. Alles, was du diesbezüglich wissen musst, erfährst du jetzt.

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Gehalt während eines dualen Studiums

Dual-Studenten unterscheiden sich von anderen angehenden Akademikern darin, dass sie bereits während der Ausbildung Gehalt bekommen. Sie verfügen also über Einkommen. Natürlich fallen während dieser Zeit auch viele Ausgaben an, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Studenten in einer dualen Ausbildung zahlen bereits Steuern und Sozialabgaben. Umso sinnvoller ist es, sich mit dem Thema zu befassen. Schließlich geht ein gewisser Teil deines Einkommens für die Lohnsteuer drauf. Diese ist eine Form der Einkommensteuer. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz ab, der wiederum von deiner Steuerklasse bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Lohnsteuer erhoben, sobald du den Steuerfreibetrag übersteigst (Stand 2017: 8820€ pro Kalenderjahr).

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Sozialabgaben

Duale Studenten müssen nicht selten Beiträge für staatliche Sozialversicherungen zahlen.

Dazu zählen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

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Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören all jene Aufwendungen, die aufgebracht werden müssen, um einen Beruf ausüben zu können. Hierunter fallen etwa die täglichen Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen, Ausgaben für Arbeitskleidung oder berufliche Versicherungen.

Der Gesetzgeber sagt dazu

„Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." (§ 9 EStG)

Duale Studenten haben den großen Vorteil, ihre Ausgaben als Werbungskosten angeben zu können, obwohl es sich meistens um eine Erstausbildung handelt. Im Gegensatz dazu können „normale" Studenten ihre Ausgaben nur als Sonderausgaben angeben und einen Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend anfertigen. Weitere Informationen dazu findest du unter unserer Rubrik „Verlustvortrag".

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Typische Werbungskosten

Das Finanzamt berücksichtigt pro Jahr den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro als Werbungskosten. Für diese Pauschale sind keine Nachweise erforderlich und der Betrag wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Viele duale Studenten haben im Jahr aber weit mehr beruflich bedingte Kosten als 1.000 Euro. Wer die Werbungskosten in voller Höhe steuerlich geltend machen will, kann dies durch eine Steuererklärung problemlos erledigen.

Typische Werbungskosten sind

  • Fahrten zum Unternehmen
  • Dienstreisen
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Arbeitsmittel
  • Umzugskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Beiträge für Berufsverbände oder Gewerkschaften
  • Spenden
  • berufliche Versicherungen
  • Telefon- und Internetkosten

In unserem Artikel „Werbungskosten" gehen wir auf die einzelen Posten noch genauer ein.

Wie du siehst, lohnt es sich auf alle Fälle, eine Steuererklärung abzugeben. Fang doch am besten gleich damit an.

Hier geht es zur Einkommensteuererklärung.