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Doppelte Haushaltsführung: Wie Studenten bares Geld sparen können

Wer seinen Hauptwohnsitz noch bei Mutti gemeldet hat, kann bares Geld sparen.

Ist es nicht ein schönes Gefühl, im trauten Heim im eigenen Bett unter einer dicken Daunendecke zu liegen, während draußen der Regen an die Scheiben prasselt? Wenn dann noch der Geruch von frischen Brötchen und Kaffee ins Zimmer geschlichen kommt, startet der Tag perfekt.

Viele Studenten haben neben ihrem Erstwohnsitz bei ihren Eltern noch eine Zweitwohnung am Studienort. Dafür mag es mehrere Gründe geben. Zum Beispiel ist der Zweitwohnsitz notwendig, da der Weg zur Uni sonst viel zu weit wäre. Sollte sich dein Lebensmittelpunkt allerdings weiterhin im Heimatort deiner Eltern befinden, dann liegt gegebenenfalls eine doppelte Haushaltsführung vor.

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Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung

Bis zu 1.000 Euro im Monat können für die Zweitwohnung angesetzt werden (Miete und Nebenkosten). Allerdings musst du belegen können, dass der Zweitwohnsitz zum Zwecke eines Studiums bezogen wird und der Weg zur Bildungseinrichtung deutlich mehr Zeit einspart als der Weg vom Hauptwohnsitz zur Uni. Zusätzlich musst du dich am Erstwohnsitz beteiligen. Das heißt nicht, dass du täglich den Müll rausbringen musst, vielmehr ist es deine Pflicht, dich an mindestens 10% der anfallenden monatlichen Kosten zu beteiligen.

Posten, die von der Steuer abgesetzt werden können

Bei einer doppelten Haushaltsführung können Fahrtkosten für den Umzug geltend gemacht werden. Maximal 2 Fahrten können beim Wohnortswechsel in voller Höhe abgesetzt werden. Der Staat bietet dir eine Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) an. Wer am Wochenende zu seinem Hauptwohnsitz fährt, kann auch diese Fahrtkosten einreichen. In diesem Falle wird jedoch nur eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (einfache Wegstrecke) gewährt.

Bei Umzügen kann zusätzlich noch der Verpflegungsmehraufwand von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 24 Euro pro Tag können während der ersten 3 Monate in Anspruch genommen werden.

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Was viele nicht wissen, ist, dass auch die Grundausstattung für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend gemacht werden kann. Aber Vorsicht: Natürlich kannst du nicht die Kosten für exklusive Designer-Möbel beim Finanzamt einreichen. Die Ausgaben müssen sich im finanziellen Rahmen bewegen.

Doch was bedeutet das?

Zur Grundausstattung gehören Bett, Couch, Waschmaschine, Schreibtisch, Herd und Leuchtmittel. Dabei dürfen die Anschaffungskosten pro Einrichtungsgegenstand die Grenze von 410 Euro (487,90 Euro brutto) nicht überschreiten. Das Gute ist, dass die Kosten auch in voller Höhe angerechnet werden können. Einrichtungsgegenstände, die den Anschaffungspreis von 410 Euro übersteigen, können dann über mehrere Jahre von der Steuer abgesetzt werden.

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Hier nochmal alle Posten zusammengefasst, die von der Steuer abgesetzt werden können:

  • Monatsmiete
  • Strom
  • Heizung
  • Wasser
  • Zweitwohnungsteuer
  • Rundfunkbeitrag
  • Grundausstattung
  • Fahrtkosten für den Umzug
  • Verpflegungskosten