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Böses Erwachen: Wenn die Steuerrückzahlung geringer ausfällt als gedacht

Auch Finanzämter sind ab und zu für eine Überraschung gut.

Hast du dich endlich dazu durchgerungen und mit unser Tool deine Steuererklärung erstellt und ans Finanzamt geschickt? Dann heißt es jetzt, Füße hochlegen, eine Tüte Chips in die Hand und ab auf die Couch. Schließlich kann man sich schon mal belohnen, wenn man sich zwischen Hausarbeiten und Vorlesungen noch Zeit für das Thema Steuern nimmt.

Der große Vorteil, wenn du die Einkommensteuererklärung mit uns anfertigst, ist, dass du dank unserem Live-Steuerrechner minutiös angezeigt bekommst, welchen Betrag du vom Fiskus zurückerhältst. Allerdings geht dieser Wert davon aus, dass sämtliche von dir eingetragenen Angaben zum einen korrekt sind und dass zum anderen der Sachbearbeiter alle Kosten anerkennt.

Und eben genau das birgt ein großes Problem. Es gibt neben den zwei genannten Gründen noch etliche andere Gründe, weswegen die Rückzahlung geringer ausfällt, als du eigentlich angenommen hattest. Um den Sachverhalt besser erklären zu können, gehen wir in die Tiefe und schauen uns das Ganze genauer an.

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Pauschbeträge

In unserem Tool gibt es diverse Pauschalbeträge, die bereits vorab eingetragen sind, um dir Arbeit abzunehmen. Pauschbeträge erkennt das zuständige Finanzamt ohne Nachweise an. Mit ihnen wird ein bestimmter Teil der Einnahmen steuerfrei gestellt. Es gibt allerdings auch Beträge, die nicht zwangsläufig vom Sachbearbeiter anerkannt werden müssen. Das betrifft zum Beispiel die Kontoführungsgebühren, die wir mit 16 Euro pro Kalenderjahr ansetzen und in der Regel akzeptiert werden. Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht. Vielmehr handelt es sich dabei eher um eine Empfehlung, welcher Höchstbetrag am wahrscheinlichsten berücksichtigt wird.

Wird eine solche Pauschale nicht anerkannt, kann es sich lohnen, Ausgaben einzeln mit Belegen anzusetzen.

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Fehlende Nachweise

Manchmal vergessen unsere User auch einfach nur, notwendige Nachweise einzureichen. Das führt ebenfalls zur Nichtanerkennung.

Für das Steuerjahr 2016 müssen diese Posten auf alle Fälle entsprechend belegt werden:

  • vermögenswirksame Leistungen
  • Behinderungen
  • Sozialleistungen
  • Unterhalt
  • Kapitalerträge
  • Zinsabschläge
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Altersvorsorge
  • Spenden
  • Studium

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Fehlende oder falsche Angaben

Obwohl es sich bei der Steuererklärung um eine wichtige Angelegenheit handelt, können sich schnell Unkonzentriertheiten einschleichen. Kein Wunder, verliert man bei all den Zahlen gerne mal den Überblick. Für viele ist das Thema auch einfach nur lästig und die Motivation schleicht sich davon.

Um aber eventuellen Fehlern erst gar keine Möglichkeit geben zu können, sich einzuschleichen, lohnt sich immer ein Blick auf die wichtigsten Bereiche, die in der Steuererklärung angegeben werden können.

Zu den bedeutendsten Posten gehören:

Sind alle Angaben korrekt von dir eingetragen? Dann kannst du die Steuererklärung auch schon abschließen und das Thema ist für ein Jahr vom Tisch.

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