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Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Das Studium ist fast geschafft oder die Ausbildung in der Tasche. Das bedeutet vor allem eines - Bewerbungen schreiben.

Es ist schon ein tolles Gefühl, den Abschluss bald in der Tasche zu haben. 12 Jahre fürs Abitur gebüffelt, 3 Jahre Ausbildung, 3 Jahre Bachelor und 2 weitere Jahre Master. So oder so ähnlich sehen viele Lebensläufe junger Menschen aus. Ehe die ersten Bewerbungen rausgehen, vergeht häufig elendig viel Zeit.

Doch wenn es dann endlich so weit ist, muss das Bewerbungsschreiben knackig und aussagekräftig sein. Im besten Fall ist die Bewerbung eine Punktlandung. Adrettes Auftreten gepaart mit guten Qualifikationen - der Arbeitsmarkt sucht händeringend nach dir.

Obwohl es etliche motivierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte gibt, ist es mitunter unumgänglich, zahlreiche Bewerbungen zu versenden, bis ein passender Job gefunden worden ist. Das kann schnell ins Geld gehen, schließlich kosten Fotos, Mappen und Co. ein paar Taler.

Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Welche das sind, zeigt dir unser Überblick.

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Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Bewerbungskosten können als Werbungskosten beim Finanzamt eingereicht werden. Unter Werbungskosten versteht der Gesetzgeber alle Ausgaben, die im Zuge einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung bzw. Studium entstehen. Hierzu zählen etwa Kosten für Auslandspraktika oder Auslandssemester, Fachliteratur, das Drucken und Binden von Abschlussarbeiten, Fahrtkosten zwischen Heimat- und Studienort, Drucker, Laptop und eben auch Bewerbungskosten. Weiterführende Informationen zu diesem Thema findest du unter der Rubrik “Werbungskosten”.

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Absetzbare Bewerbungskosten

  • Klarsichthüllen
  • Druckerpatronen
  • Klebestifte
  • Briefumschläge
  • Bewerbungsmappen
  • Briefpapier
  • Kopien
  • Schreibutensilien
  • Briefmarken
  • Bewerbungsfotos
  • Stelleninserate
  • Bewerbungswebsite
  • Telefonkosten (anteilig)
  • Lebenslaufdesign
  • Bewerbungsvideo
  • Online-Anzeigen
  • Internetzugang (anteilig)
  • Bücher
  • Magazine
  • Vorbereitende Seminare
  • Beglaubigungen für Zeugnisse
  • Zeitschriften
  • Bewerbungsratgeber

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Reisekosten

  • Stadtpläne
  • Übernachtungskosten
  • Fahrten zum Vorstellungsgespräch
  • Parkgebühren
  • Verpflegung

Bewerbungen belegen

Finanzämter sind ja nicht blöd. Sonst könnte jeder kommen und behaupten, dass er unzählige Bewerbungen versandt hat. Das bedeutet, dass Beweise vorgelegt werden müssen. Das hört sich in erster Linie sehr dramatisch an, ist es aber nicht.

Einfache Antwortschreiben der Unternehmen oder Belege über das Versanddatum der eigenen Bewerbung reichen als Nachweise aus. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob die Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht.

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Werbungskosten richtig absetzen

Bewerbungskosten können entweder pauschal oder einzeln mit entsprechenden Belegen von der Steuer abgesetzt werden. Welche Variante du wählst, ist ganz allein deine Entscheidung.

Die Pauschalen für postalische Bewerbungen liegen derzeit bei 8.50 Euro, bei Email-Bewerbungen sind es immerhin noch 2.50 Euro. Letztlich entscheidet aber der Sachbearbeiter, in welcher Höhe dieser die anfallenden Kosten akzeptiert. Gedeckelt ist die Pauschale bei 1.000 Euro für Werbungskosten.

Sollten deine Ausgaben den Pauschalbetrag übersteigen, ist es sinnvoller, die Posten einzeln anzugeben. Wichtig dabei ist, die Belege zu sortieren und für Nachfragen seitens des Finanzamtes aufzubewahren.

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