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Der Weg ins Berufsleben - Kapitel 5: Die ersten Monate im Job

Mit deiner ersten Steuererklärung nach Berufseinstieg kommt dein Verlustvortrag zu tragen.

Du kannst dich schon fast nicht mehr an all den Stoff erinnern, den du für die letzten Prüfungen in deinen Kopf geprügelt hast, vielmehr bist du damit beschäftigt, Excel-Tabellen für deinen Chef auf Vordermann zu bringen, um das nächste Quartal planen zu können.

Du trägst inzwischen Verantwortung im Job und sammelst wichtige Erfahrungen, die dich auch in Zukunft weiterbringen werden. Fehlt nur noch ein Batzen Kohle und das Leben läuft wie geschmiert. Gut also, dass du bereits einen Verlustvortrag beim Finanzamt eingereicht hast.

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DIE ERSTEN MONATE NACH DEM BERUFSEINSTIEG

Verlustvortrag Auszahlung

Mit deiner ersten Steuererklärung nach Berufseinstieg kommt dein Verlustvortrag zu tragen. Die Kosten, die sich währen deines Studiums angesammelt haben, werden nun zu Teilen von deiner bereits gezahlten Steuern während deines ersten Jahres im Beruf abgezogen. Die zu viel gezahlten Steuern bekommst du nun zurück. Die Summe kann sich auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Private Altersvorsorge

Das erste Gehalt ist traditionell dazu da, um gründlich auf den Kopf gehauen zu werden - gehe reisen, shoppen oder kauf dir ein Haustier! Das hast du dir nach dem jahrelangen Studentenleben verdient. Nach den ersten Monaten solltest du dir dann aber auch Gedanken über die Zukunft machen. Eine private Altersvorsorge hilft dir dabei, für das Alter eine zusätzliche finanzielle Grundlage aufzubauen. Daran kann man leider nicht früh genug denken.

Dazu gibt es verschiedene Modelle

  • Riester Rente
  • Lebensversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge

Steuererklärung

Solltest du nicht das gesamte Jahr steuerpflichtig gewesen sein, weil du vielleicht erst gegen Ende des Jahres deinen Job angefangen hast, solltest du unbedingt eine freiwillige Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Du fällst nämlich möglicherweise mit deinem Gehalt unter den Steuerfreibetrag und bist somit gar nicht verpflichtet, Steuern zu zahlen. Das heißt im Endeffekt, dass du dir die Steuern, die dir bereits automatisch mit deinem Lohn abgezogen wurden, mit der Steuererklärung zurückholen kannst.

Mit unserem kostenlosen Steuerrechner von wundertax findest du heraus, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für dich lohnt. Einfach anmelden und loslegen!