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Der Weg ins Berufsleben - Kapitel 3: Ende des Studiums

Sollte dein Berufseinstieg nicht gleich glücken, ist das kein Grund zu verzweifeln.

Es ist so weit: Die Tür zum Seminarraum wurde das letzte Mal hinter dir geschlossen, der letzte furchtbar schmeckende Café aus der Mensa im Sturzschluck heruntergeschlürft und jetzt ist es endlich an der Zeit, den Uni-Alltag hinter sich zu lassen.

Für viele ist der neue Lebensabschnitt eine neue Chance, durchzustarten. Für andere ist die Zukunft nicht selten noch ungewiss, da sie nicht so recht wissen, wie es weitergehen wird. Kein Job in Sicht? Das Konto schreibt rote Zahlen? Kein Grund zu verzweifeln.

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ENDE DES STUDIUMS

Arbeitslosengeld II

  • Sollte dein Berufseinstieg nicht gleich glücken, ist das kein Grund zu verzweifeln. Auch wenn du in den letzten Jahren keinem sozialversicherungspflichtigen Job nachgegangen bist und somit kein Arbeitslosengeld I beziehen kannst, hast du dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Das ist zwar nicht viel Geld, hilft dir aber erst einmal weiter, über die Runden zu kommen, bis du einen Job gefunden hast. Den Antrag dafür stellst du am besten am ersten Tag deiner Exmatrikulation.

Krankenversicherung

  • Mit dem Ende des Studiums gehen leider auch die Vergünstigungen zu Ende, die das Studentendasein so mit sich bringen. Das betrifft auch die günstige studentische Krankenversicherung. Welche Krankenversicherung du danach abschließt, hängt von deinem Status nach dem Studium ab.

Angestelltenverhältnis

  • Die ersten drei Jahre musst du dich gesetzlich versichern. Die Beitragshöhe orientiert sich dabei an deinem Einkommen. Nach diesen drei Jahren kannst du unter bestimmten Kriterien entscheiden, ob du lieber zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchtest.

Selbstständigkeit

  • Wenn du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, kannst du frei wählen, ob du dich privat oder gesetzlich versichern möchtest. Bei einer privaten Versicherung kannst du später problemlos zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, andersrum kannst du den Wechsel nur bei einem neuen Arbeitsverhältnis vornehmen.

Arbeitslosigkeit

  • Nach dem Ende des laufenden Semesters greift die Pflichtversicherung und du musst monatliche Versicherungsgebühren zahlen. Der Betrag bemisst sich nach einer bestimmten Grundlage (ca. 135€/Monat) + Pflegeversicherung + evtl. Zusatzbeiträge. Gut zu wissen: Viele Versicherungen bieten für diesen Zeitraum einen vergünstigten Tarif an. Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II wird der Beitrag von der Arbeitsagentur übernommen.

Wahl der Krankenkasse

  • Bei der Wahl der Versicherung solltest du darauf achten, welche Krankenkasse zu deinem Lebensstil passt. Informiere dich deshalb darüber, welche Krankenkasse was unterstützt und hol dir Empfehlungen von deiner Familie und Freunden ein. Aber auch ein späterer Wechsel der Krankenkasse ist kein Problem, auch wenn du meistens eine Kündigungsfrist von 2 Monaten hast.

Gut zu wissen

  • Es ist gesetzlich geregelt, dass du nicht in die Situation kommen kannst, ohne Versicherungsschutz zu sein. Solange kein Vertrag mit einer neuen Krankenkasse besteht, bleibst du automatisch bei deinem bisherigen Anbieter versichert. Und auch eine doppelter Versicherungsschutz ist ausgeschlossen. Mehr Informationen dazu bekommst du auf dieser Seite.

Verlustvortrag abgeben

  • Zeit für den Verlustvortrag. Den kannst du für die letzten sieben Jahre einreichen. Gib alle Kosten an, die im Zusammenhang mit deinem Studium entstanden sind. Vergiss dabei nicht, deine Auslandsaufenthalte in Form eines Studiums oder Praktikums anzugeben. Auch Fahrtkosten können deine Steuerlast deutlich verringern. Eine Möglichkeit, deinen Verlustvortrag ohne Vorkenntnisse zum Thema Steuern auszufüllen, bietet studentensteuererklaerung.de.