1 Min.

Erklärung abgegeben und Angaben vergessen?

Wenn die Steuererklärung bereits abgegeben wurde, aber wichtige Angaben vergessen wurden, kann Einspruch eingelegt werden.

Solltest du bereits eine Steuererklärung abgegeben haben und danach feststellen, dass du wichtige Angaben (Werbungskosten etc.) vergessen hast, dann besteht eine einmonatige Einspruchsfrist, innerhalb der du ohne Weiteres die abgegebene Steuererklärung ändern kannst.

Falls du die Steuererklärung vor mehr als einem Monat abgegeben hast, wird es schwieriger, trotzdem gibt es noch rückwirkende Änderungsmöglichkeiten. Hierzu musst du z.B. nachweisen können, dass du von einer Kostenposition zum Zeitpunkt der Abgabe (noch) nichts gewusst haben kannst. In diesem Fall darfst du aber kein großes Verschulden daran gehabt haben, dass dir diese Kosten erst später bekannt geworden sind.

Daneben könntest du auch argumentieren, dass die Hinweise auf den elektronischen Vordrucken nicht eindeutig genug formuliert waren. Diese Argumentation hat sich 2012 vor dem Finanzhof Hamburg als erfolgreich bewiesen. Bei Nutzung unseres Tools sollten derartige Schwierigkeiten in der Verständnis aber nicht auftauchen.